Widerrufe

1. Begriff

„Widerruf“ ist das deutsche Wort für das englische „recantation“, das wiederum auf das lateinische Wort „recantare“ zurückgeht und wörtlich „noch einmal singen“ bedeutet. Während der Reformationszeit war ein Widerruf die Rücknahme einer zuvor vertretenen „häretischen“ Glaubensauffassung zugunsten der „orthodoxen“ Auffassung der Kirche, die von der weltlichen Obrigkeit gestützt wurde. Martin →Luthers Weigerung, seinen Glauben auf dem Reichstag zu Worms 1521 zu widerrufen, war eine der berühmtesten Szenen im Zeitalter der Reformation. Ebenso berühmt war auch die Hinrichtung Thomas Cranmers 1556 in England. Cranmer nahm seine früheren Widerrufe zurück und meinte, dass die Hand, die diese Widerrufe unterzeichnet habe, zuerst bestraft werden sollte; er hielt sein Wort und warf seine Hand zuerst ins Feuer des Scheiterhaufens. Widerrufe spielten eine besonders wichtige Rolle in den Verhandlungen um konfessionelle Identität in allen Reformationskirchen, wie es für frühneuzeitliche Männer und Frauen nicht ungewöhnlich war, ihre konfessionelle Zugehörigkeit aus zahlreichen theologischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gründen zu wechseln. Es gab auch frühneuzeitliche Christen, die davon überzeugt waren, dass der Widerruf zutiefst feige und beschämend war, weil er den wahren Glauben an Gott verwarf. Viele, die so dachten, wurden später Märtyrer (→Martyrium) ihrer jeweils besonderen Konfession.

2. Widerrufe und Täufertum

Widerrufe sind für das Verständnis des Täufertums besonders wichtig, denn die meisten täuferischen Gruppen lebten in protestantischen und katholischen Gebieten, wo sie gefangen genommen, verhört und wegen Ketzerei hingerichtet werden konnten (→Verfolgung), vor allem wenn sie nicht davon abließen, die Ketzergesetze zu verachten und zu übertreten. Eine geringere Bestrafung, eher in protestantischen Territorien üblich, war der Landesverweis. Einige Täufer zogen dem Widerruf das Martyrium vor und starben für ihren Glauben, andere jedoch widerriefen, oft auch erst unter der Folter. Eine Anzahl täuferischer Anführer widerriefen ihren Glauben insgesamt oder teilweise, zogen ihren Widerruf später aber häufig wieder zurück: z. B. Balthasar →Hubmaier, Jacob Dachser, Jacob Kautz, Obbe →Philips und Jan van Leiden (→Münster). Katholische und protestantische Obrigkeiten sahen es lieber, wenn die täuferischen Anführer widerriefen und nicht das Martyrium wählten, denn die Wirkung, die vom Martyrium auf die Anhänger der Täufer ausging, war nicht zu unterschätzen.

Erwartungsgemäß schlossen die Widerrufe der Täufer oft das Versprechen ein, den öffentlichen Gottesdienst wieder zu besuchen, ihre Kinder in der offiziellen Kirche taufen zu lassen und jeden weiteren Kontakt mit den täuferischen Glaubensgenossen zu meiden. Manchmal musste der Widerruf mit einem Eid besiegelt werden, mit der sogenannten Urfehde. Wer diesen Eid brach und in die Ketzerei zurückfiel, wurde gewöhnlich hingerichtet. Aber der Widerruf selbst war schon eine Strafe: ein neues Glaubensbekenntnis, Teilnahme an dem Sakrament der Messe, rituelle Bußakte und öffentliche Demütigung in eins. Ehemalige Abtrünnige mussten beispielsweise mehrere Sonntage lang eine Schamstrafe über sich ergehen lassen. Sie mussten oft besonders grobe Kleidung tragen, angezündete Kerzen in Händen halten und an auffallender Stelle (wie am Pranger) stehen, gewöhnlich am Altar oder im Chorraum der Kirche. Die öffentlichen Widerrufe vor der versammelten Gemeinde, auf dem Marktplatz der Stadt oder auf dem Platz des Dorfes nahmen zur Zeit der Reformation auf dramatische Weise zu und fügten sich in den Kampf um die Seelen ein, der von den Repräsentanten der entstehenden Reformationskirchen in Predigten, Streitschriften, Holzschnitten und anderen Medien geführt wurde.

3. Warum Täufer widerriefen

Wie bereits erwähnt wurde, widerriefen einige Täufer, um der Folter zu entgehen und ihr Leben zu retten. Andere widerriefen, um ihre bürgerliche Ehre nicht aufs Spiel zu setzen oder einfach nur, weil in Ketzerei zu verharren, Trennung vom sozialen Netzwerk der Familien und Freunde bedeutet hätte. Einige gefangene Täufer wurden von den theologischen Argumenten der Priester und Pfarrer, die mit ihnen über Lehr- und Gottesdienstfragen stritten, überzeugt und widerriefen. Wie unter Mitgliedern aller neuen Konfessionskirchen üblich, waren auch manche Täufer von ihrem Glauben nicht so überzeugt oder in ihrer Glaubenslehre so bewandert wie andere. Für ungebildete Täufer konnte der Widerruf ein einfaches Mittel sein, dem Tod zu entgehen. Gelegentlich boten lokale Obrigkeiten verführerische Anreize zum Widerruf an: Gebt euren Glauben auf und ihr werdet mit einem neuen Start ins Leben belohnt. Besonders Täufer waren für diese Art des Drucks anfällig, der von Grundherren, Bischöfen, Priestern und Pfarrern ausgeübt wurde. Sie gaben oft nach, zumal das „Wiedertaufen“ im Römischen Reich, den Schweizer Kantonen und den Niederlanden unter Strafandrohung stand.

Der soziale und wirtschaftliche Druck zu widerrufen, veranlasste viele, die Täufer sein wollten, sich der vorherrschenden Konfessionskirche in ihrer Gegend anzuschließen. Verhörprotokolle und Visitationsberichte aus zahlreichen Territorien oder Städten im Heiligen Römischen Reich bestätigen das. Sie zeigen, dass in Gebieten, wo Ketzerei mit der Todesstrafe verfolgt wurde, über die Hälfte der inhaftierten Täufer widerriefen. Die Zahl war in den protestantischen Städten und Territorien niedriger, wie in →Straßburg oder in Hessen, wo die Täufer gewöhnlich nur ausgewiesen wurden. Da aber viele Widerrufe erzwungen wurden, waren einige Täufer, die widerriefen, in Gewissensnot geraten und meinten, ihren Glauben verraten zu haben. Schwer lastete auf ihnen die bevorstehende Höllenstrafe. Es war für Täufer also nicht ungewöhnlich, ihren Glauben zu widerrufen und anschließend den Widerruf wieder zurückzuziehen. Ein anfänglicher Widerruf brachte oft die üblichen privaten oder öffentlichen Bußhandlungen mit sich, aber Widerrufe, die der Zurücknahme vorangegangener Widerrufe folgten, konnten in Hinrichtungen enden, vor allem wenn der Beschuldigte in demselben Gerichtsbezirk eingesessen und Urfehde geschworen hatte.

Widerrufe hatten für die Beschuldigten unterschiedliche Bedeutung. Einige widerriefen, weil sie einem mündlichen oder schriftlichen Widerruf keinerlei geistlichen Wert beizumessen vermochten. Im Gegenteil, diese Männer und Frauen hatten sich entschlossen, ihren wahren Glauben zu verheimlichen und den äußeren rituellen und symbolischen Zumutungen der vorherrschenden Rechtgläubigkeit nachzugeben. John →Oyer hat gezeigt, dass dieser Hang zum Nikodemismus (Joh. 3: Gespräch Jesu mit Nikodemus bei Nacht) unter den württembergischen Täufern während des 16. Jahrhunderts nicht unüblich war. Einige dieser Täufer werden wohl vom spiritualistischen Denken Kaspar von →Schwenckfelds beeinflusst gewesen sein (→Spiritualismus). Täufer, die sich für den Nikodemismus entschieden hatten, konnten am täuferischen Abendmahl im Geheimen teilnehmen, während sie den rituellen Forderungen der vorherrschenden Konfession ihrer Region öffentlich nachkamen (s. Obbe →Philips und David →Joris).

4. Formen des Widerrufs und Umgang mit Widerrufen

Die Formen des Widerrufs wichen beträchtlich voneinander ab. Mündliche und schriftliche Widerrufe konnten auf dem Schafott geflüstert, als von den weltlichen Behörden auferlegte Routineformeln nachgesprochen oder als intensive persönliche und lange Bekenntnisse vergangener Sünden und Irrtümer abgelegt werden. Auf diese Weise boten die Widerrufe den Anhängern der neuen Reformationskirchen zahlreiche Gelegenheiten, ihre konfessionellen Bemühungen sowohl mündlich als auch in Druckschriften voranzutreiben. Gelegentlich verweigerten Täufer den Widerruf und nutzten stattdessen das öffentliche Forum, um ihren Glauben zu bekennen, sehr zum Missfallen der kirchlichen und politischen Obrigkeiten vor Ort. Andererseits wurden Priester oder Pfarrer angehalten, die Widerrufe, die sie erhielten, zu veröffentlichen, um den früheren Glauben der inzwischen Bekehrten zu diskreditieren. Das war bei Christoph Erhard, dem katholischen Priester im mährischen Nikolsburg der Fall. Er veröffentlichte den Widerruf des ehemaligen Hutterers Hans Jedelshauser in einem Flugblatt 1587, das ebenfalls eine von Erhards antilutherischen Polemiken enthielt. Durch Jedelshausers eigene Missbilligung seines Lebens und seiner Zeit unter den Hutterern von 1579 bis 1584 stellte er die hutterischen Täufer als Ketzer und Heuchler bloß. So verwandelte Erhard Jedelshausers Widerruf in eine konfessionelle Polemik.

5. Schlussbemerkung

Aus mehreren Gründen ist die Gattung der Widerrufe für die Reformations- und Täuferforschung wichtig. Zunächst zeigt der Ernst, mit dem frühneuzeitliche Kirchenmänner Widerrufe erwirkten, dass sie die Rettung der Seele höher einschätzten als das physische Überleben. Ein Widerruf, auch wenn er erzwungen war, konnte diese Aufgabe erfüllen, und das erklärt auch die Androhung oder den Gebrauch der Folter in den Ketzerprozessen. Wir müssen daran denken, dass die Sorge um das Leben nach dem Tod unglaublich wichtige Ansprüche an das Leben der frühneuzeitlichen Männer und Frauen stellte, auch an die Kirchenmänner, die sich gezwungen sahen, die Seelen vor den angeblichen täuferischen „Seelenmördern“ zu retten. Zweitens haben wissenschaftliche Forschungen zu den Widerrufen gezeigt, das frühneuzeitliche Täufer unterschiedlich mit den katholischen und protestantischen Forderungen nach einem Widerruf umgingen. Viele Täufer weigerten sich zu widerrufen und wurden Märtyrer, sie glaubten, darin den Märtyrern, die einst für die wahre Kirche durch die Hände der Gottlosen gestorben waren, ähnlich zu sein. Sie suchten einen guten Tod mit einem reinen Gewissen. Der Märtyrerspiegel und die zahlreichen Martyrologien der Täufer belegen das. Andere Täufer widerriefen, weil sie nicht viel über ihren Glauben wussten oder sich nicht genug um ihn gekümmert hatten, als dass sie dafür ihr Leben hätten riskieren wollen. Nicht alle Täufer waren im 16. Jahrhundert so treu und standfest im Glauben wie diejenigen, von denen in den Märtyrerspiegeln berichtet wurde. Wiederum andere Täufer spiritualisierten ihren Glauben, doch im Geheimen hielten sie an ihm fest, öffentlich aber glichen sie sich dem vorherrschenden Glauben an. In allen diesen Fällen war die Entscheidung für oder gegen den Widerruf das Ergebnis einer Reihe von Faktoren, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen ebenso wie Forderungen des christlichen Gewissens. So weisen die Widerrufe der Täufer in der Frühen Neuzeit nicht nur auf theologische Angelegenheiten hin, sondern auch auf das gesamte Leben im historischen Kontext derjenigen, die der kirchlichen und politischen Forderung ausgesetzt waren, ihrem Glauben abzusagen.

Literatur

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Adam W. Darlage

 
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