Verfolgung

Die katholische, lutherische und reformierte Gerichtsbarkeit hatte alles daran gesetzt, um die täuferischen Bewegungen (→Täufer) mit Hilfe geistlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit zu vernichten. Die Formen der Verfolgung reichten vom Verlust des Eigentums und der Eigentumsrechte, der Rechte der Berufsausübung, des Bürgerrechts, der Bewegungsfreiheit, Gefängnishaft, Sklaverei, Ausweisung bis zur Folter, körperlicher Entstellung und Tod. Der erste Schweizer Märtyrer, Eberli Bolt, wurde am 29. Mai 1525 in Schwyz auf dem Schafott verbrannt und der letzte, Hans Landis, am 30. September 1614 in Zürich mit dem Schwert hingerichtet.

Verfolgung des religiösen Dissenses war ein Faktor, der die Beziehungen der verschiedenen christlichen Traditionen untereinander und die Identität der Frömmigkeitsrichtungen und Konfessionen prägte, die sowohl vor der Reformation als auch während des 16. und 17. Jahrhunderts entstanden waren, als die weltlichen Obrigkeiten sich bemühten, religiöse Abweichungen zu unterbinden. Besonders schwer war die Verfolgung der Täufer in den deutschsprachigen Ländern Europas während der Frühen Neuzeit.

1. Quellen

Verhöre und Hinrichtungen ließen Gerichtsprotokolle entstehen, die zu den wichtigsten uns erhaltenen Quellen zählen und uns sonst unbekannt gebliebene Auskünfte über das Selbstverständnis und das Leben der meisten Täufer geben. Zahlreiche der einschlägigen Nachrichten und Zeugnisse sind in den Quellen zur Geschichte der Täufer veröffentlicht. Die kollektive Erfahrung der Verfolgung ist aus der Sicht der Opfer im holländischen Het Offer des Heeren (1562) dokumentiert und in der deutschen →Liedersammlung Etliche schöne Christliche Gesänge (1564) zum Ausdruck gebracht worden, die in den Ausbund (1583) übergegangen ist. Später erschienen umfangreiche Märtyrerberichte im niederländischen Het Bloedigh Toonel, of Martelaars Spiegel von Thieleman Jans van Braght (1660/1685), eine deutsche Ausgabe dieses Märtyrerspiegels entstand im Ephratakloster (Pennsylvanien) 1748/49. Zwei frühe mennonitische Geschichtsbücher, die von den Verfolgungen erzählen, sind: Pieter Jansz Twisk, Historie der Martelare ofte warachtighe Getuygen Jesu Christi (1617) und Isaac van Dühren, Geschichte der Märtyrer, oder, kurze historische Nachricht, von den Verfolgungen der Mennonisten (1787). Weitere Märtyrerberichte sind bei Brad S. Gregory, Anabaptist Martyrdom (2007) bibliographisch aufgeführt.

2. Quantitative Analyse

Die Aufgabe, die Verfolgung der Täufer mit derjenigen anderer Reformationsgruppen zu vergleichen, ist kontrovers in Angriff genommen. Obwohl die Zahlen der Opfer nur begründete Vermutungen sein können und vorsichtig behandelt werden müssen, belaufen sich die Schätzungen von hingerichteten Täufern im 16. Jahrhundert zwischen 2000 und 2500, sie teilen sich ungefähr zur Hälfte auf die Niederlande und auf das südliche Mitteleuropa auf (für Zentraleuropa s. Clasen, Anabaptism 1972; für die Niederlande s. Duke, Reformation 1990). Diese Zahl gilt für fast die Hälfte aller religiösen Märtyrer in dieser Periode der europäischen Geschichte. Während Frauen leicht über 30 % der täuferischen Märtyrer ausmachen, übersteigt dieser prozentuale Anteil die protestantische und katholische Anzahl von weiblichen Märtyrern für denselben Zeitraum (Joldersma und Grijp 2010; Gregory, Weisen 1997).

Die Hinrichtungen im südlichen Mitteleuropa ereigneten sich vor allem in den ersten Jahren nach dem Entstehen des Täufertums in Städten und Dörfern; die städtischen Zentren stehen nur für einen geringen Teil der Hinrichtungen. Die Jahre zwischen 1527 und 1533 stehen für 80 % aller Hinrichtungen. Die Hinrichtungswelle von 1528 war die blutigste. Die Regierungen Tirols, Österreichs und Bayerns, die alle katholisch waren, gingen rigoroser gegen die Täufer vor und hatten weitaus mehr Hinrichtungen zu verantworten als die umgebenden protestantischen Herrschaften. Nur in katholischen Territorien, die für 84 % aller Hinrichtungen standen, wurden Täufer verbrannt, vor allem die männlichen Anführer. Nach den 1530er Jahren war der Feuertod extrem selten und stand größtenteils in Verbindung mit der Inquisition. Frauen wurden gewöhnlich ertränkt, Männer nur in vereinzelten Fällen. Gelegentlich wurden einige Frauen lebendig beerdigt (Gregory, Anabaptist Martyrdom 2007). Im Allgemeinen wurde die Mehrheit aller Hinrichtungen mit dem Schwert vollzogen und eine kleinere Anzahl durch Erhängen. Von den Hinrichtungen, die Clasen katalogisiert hat, wurden 68 % verbrannt, und von denjenigen, die mit dem Schwert hingerichtet wurden, waren 12 % Frauen (Clasen, Anabaptism, 370–374). Für das Jahr 1583 wird berichtet, dass Frauen zur Strafe in ihren Häusern angekettet wurden (Clasen, Anabaptism, 391–392). (Weitere Angaben zur geschlechtlichen Zuordnung der Täufer, die das Martyrium erlitten, finden sich bei Snyder und Hecht, Profiles of Anabaptist Women 1996 und Gregory, Weisen 1997).

3. Edikte und Mandate

Obwohl Häresie der eigentliche Grund für die Verfolgung war, zogen die Obrigkeiten es oft vor, die Täufer wegen weltlicher Vergehen, wie Aufruhr oder Eidbruch, anzuklagen und hinzurichten (Vgl. die Auflistung der Edikte und Mandate gegen die Täufer seit 1525: im Mennonitischen Lexikon, Bd. 3, 4–11).

Am 4. Januar 1528 erklärte ein Edikt des Reichsregiments die Zugehörigkeit zum Täufertum kategorisch zu politischem Aufruhr. Das war ein Gesetz, das am 23. April 1529 auf dem Zweiten Reichstag zu Speyer (→Reichstage) noch präzisiert wurde. Dieses Edikt machte es leichter, den mühsamen kirchlichen Ketzerprozess zu umgehen und fand Wege, die Täufer für weltliche Vergehen zu bestrafen. Johann Fabri war der Erfinder dieses Konzepts, das Wiedertaufe und Empörung für unentwirrbar erklärte. Er hat den Prozess gegen Balthasar →Hubmaier, dessen Verurteilung und Hinrichtung auf die gesamte Täuferbewegung auszuweiten versucht (Seiling, Johann Fabri´s Justification 2010). Das sogenannte Wiedertäufermandat des Reichstags zu Speyer 1529 forderte die Todesstrafe, nicht nur für die Wiedertaufe, sondern auch für die Weigerung, das eigene Kind zur Taufe zu tragen, d. h. die konventionelle Taufpraxis außer Kraft zu setzen. Auch diejenigen, die dabei halfen, dazu anstifteten oder es nicht anzeigten, sollten hingerichtet werden. Die früheren Anforderungen, die bei einem Ketzerprozess beachtet werden mussten, wurden aufgegeben und durch die Regularien des weltlichen Prozess wegen Aufruhrs ersetzt. So wurde nicht nur der Akt der Erwachsenentaufe als eine zweite Taufe geahndet, sondern auch die Aussicht, dass die Erwachsenentaufe sich auf legitime, rechtlich abgesicherte Weise durch die Beendigung oder Aufhebung der Kindertaufe ausbreiten könnte. wurde auf wirksame Weise bei allen Bürgern des Heiligen Römischen Reichs geahndet. Jeder, der seine Zugehörigkeit zu den Täufern widerrufen hatte, dann aber rückfällig wurde, sollte keine zweite Chance zum Widerruf erhalten. Auch wenn ein Vertreter der Obrigkeiten nicht bereit war, auf die Einhaltung dieses Mandats zu achten, musste er mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen.

Der Reichstag zu Augsburg 1530 übernahm nicht nur das Wiedertäufermandat von Speyer für die lutherische Gerichtsbarkeit, er verdammte darüber hinaus auch mehrere Punkte des täuferischen Glaubens und der täuferischen Praxis, wie die Lutheraner sie verstanden. Auch wenn sich einige Reichsstände für eine mildere Bestrafung aussprachen, schmolz eine solche sympathische Haltung mit dem Aufbruch und der Belagerung des Täuferreichs zu Münster 1534/1535 dahin oder verschwand ganz. Mit diesen Ereignissen traf der Vorwurf des Aufruhrs die Täufer erneut auf eine konkrete und dramatische Weise und rechtfertigte ein noch härteres Vorgehen in den folgenden Jahrzehnten.

4. Regionale Obrigkeiten und Gerichte

Je nach Gerichtsbarkeit wechselte die Art der Hinrichtung, Verbrennung auf dem Schafott (nur in katholischen Territorien), Hinrichtung durch das Schwert und Tod durch Ertränken (in lutherischen, reformierten und gelegentlich auch katholischen Territorien). In Bayern wurden die Täufer gewöhnlich verbrannt, wenn sie sich weigerten zu widerrufen, und wenn sie widerriefen, wurden sie durch das Schwert hingerichtet. In den katholischen Territorien Erzherzog Ferdinands von Österreich, des späteren Kaisers, wurden Anführer der Täufer verbrannt und ihre Mitläufer enthauptet. Einige Landesherren, wie in Hessen, der Pfalz und Württemberg, weigerten sich jedoch, die harte Bestrafung, die das Reichsgesetz vorsah, auszuführen.

Unter der schweren und anhaltenden Verfolgung wurde die Bewegung der Täufer in der Schweiz und in Süddeutschland in die ländlichen Regionen abgedrängt und bis 1555 aus den stärker bewohnten Gegenden nahezu ausgetilgt. Täufer jedoch, die kein städtisches Bürgerrecht besaßen, wurden ausgewiesen (Clasen, Anabaptism, 386). Bis ins 17. Jahrhundert hinein wurden noch Täufer aus der Schweiz ins Elsass und die Pfalz ausgewiesen. Dann aber wurden die Behörden toleranter, teilweise wohl weil die Schweizer Täufer, zumeist in den ländlichen Gebieten, politisch und wirtschaftlich eine geringere und unbedeutende Rolle spielten. In Teilen Österreichs und Tirols richtete Erzherzog Ferdinand 1528 einen Geheimen Rat, das sogenannte Ketzerkollegium, ein und wies die lokalen Geistlichen an, Erkundungen über diejenigen einzuholen, die nicht an Beichte und Abendmahl teilnahmen (Packull, Hutterite Beginnings, 192). In dieser Region wurden die Gebäude oder Gehöfte systematisch zerstört, wo die Wiedertaufe praktiziert worden war (Clasen, Anabaptism, 378). Die Regierungen Bayerns, Württembergs und Österreichs stellten besondere Ketzerfahnder ein und bezahlten Informanten, die von den Behörden als Spione ausgeschickt wurden, um die täuferischen Bewegungen zu unterwandern. (Clasen, Anabaptism, 360). 1563 setzte Ferdinand eine Belohnung in der Höhe eines Drittels des täuferischen Eigentums für jeden aus, der Täufer verriet (Clasen, Anabaptism, 361). Auch wurden Visitationen in protestantischen und katholischen Territorien ein bis drei Mal im Jahr durchgeführt, um sich einen Überblick über den Gottesdienst- und Abendmahlsbesuch zu verschaffen und zu erfahren, ob auch alle Kinder getauft worden seien (Clasen, Anabaptism, 363). Als die Niederlande 1579 die Unabhängigkeit von Spanien errungen hatten, hörten Märtyrerhinrichtungen in diesem Lande auf; zwischen 1555 und 1620 konnten die täuferischen Gemeinden in einer Zeit der Duldung aufblühen, wurden danach aber wieder verfolgt und fast vollständig vernichtet.

In den reformierten Kantonen Bern und Zürich wurden die Täufer zur Strafe als Sklaven auf die Galeeren verkauft (Mennonitisches Lexikon, Bd. 2, 26). Die Schweizer „Committierten zum Täufergeschäft“ (Täuferkammer) erneuerten die Anstrengungen, das Täufertum auszurotten (1659, 1670/71 und 1693) und setzten ein Kopfgeld auf sie aus. Aufgrund des Mandats von 1671 flohen mehr als 700 Täufer aus dem Berner Gebiet in die Pfalz. 1712 vertrieb König Ludwig XIV. die Täufer aus dem Elsass ins Schweizer Jura, und danach wanderten sie nach Nordamerika aus. Die Täuferkammer blieb bis 1743 aktiv.

5. Täuferische und mennonitische Reaktionen auf die Verfolgungen

Die Verfolgungen prägten die Theologie und die Frömmigkeit der Gläubigen auf besonders wirksame Weise. Die Täufer kamen nicht umhin, mit Verfolgungen ständig zu rechnen, so dass Verfolgung ein herausragendes Thema wurde, wenn sie darüber nachdachten, was es bedeutet, ein wahrer Christ zu sein. Von Anfang an hatte diese Bewegung, die sich als Kirche verstand, das Leiden angenommen und eine eigene Märtyrerliteratur hervorgebracht (→Martyrium). Die politischen und rechtlichen Entstehungsbedingungen des Täufertums übten einen enormen Einfluss auf die Ausbreitung wie auf den Niedergang dieser Bewegung in den verschiedenen Gegenden aus. Je widriger diese Bedingungen wurden, umso mehr veränderte sich der Charakter des täuferischen Glaubens und der täuferischen Praxis, ebenso der soziale Charakter der Gemeinden. Schon in ihren frühen Tagen schrieben Täuferführer mutige Proteste und reichten Eingaben mit der Bitte um Duldung bei den Behörden ein. Es kam auch zu →Widerrufen, in denen einzelne Anführer und einfache Anhänger, gelegentlich auch ganze Gruppen ihrem Glauben abschworen, in den Schoß der katholischen Kirche zurückkehrten oder sich den lutherischen und reformierten Kirchen anschlossen. Einige Täufer widerriefen auch ihren Widerruf und kehrten zu den täuferischen Gemeinschaften zurück, gleich nachdem sie aus den Gefängnissen entlassen worden waren.

Auf die Verfolgungen versuchten die Täufer auf vielfältige Weise zu reagieren (John Oyer, They Harry the Good People Out of the Land, 35 ff.). Eine Alternative zum Martyrium war die Praxis des Nikodemismus. Einige Täufergruppen verschwiegen ihre Glaubensauffassung und -praxis vor der Öffentlichkeit und hofften auf ein baldiges Ende der Verfolgungen. In dem einen oder anderen Fall machten sie auch von Pseudonymen für ihre Person Gebrauch. Sie versuchten anonym zu bleiben und ihre Identität auch untereinander zu verbergen. Auf diese Weise gelang es ihnen, ihre Glaubensgenossen nicht in die Versuchung zu bringen, sie zu verraten – auch nicht unter der Folter, nicht einmal die Namen ihrer Anführer kannten sie. Die Nötigung, in den Untergrund zu gehen, führte dazu, dass die Täufer sich an heimlichen Orten, vor allem in Wäldern, trafen, um sich zu beraten und Gottesdienste miteinander zu feiern. Gegenseitig erkannten sie sich an besonderen Formen des gegenseitigen Grußes. Die erfolgreichste Reaktion war wohl der häufige Wechsel der Aufenthaltsorte. Das konnte die Form eines allgemeinen Auszugs aus verschiedenen Regionen annehmen und zu einer Ansiedlung in toleranteren Gegenden Mährens und angrenzender Territorien führen. In der Schweiz bedeutete das ein Verlassen der Städte und die Aufgabe mancher Berufe. Die rigide Neigung zur Absonderung war teilweise – vielleicht auch größtenteils – das Ergebnis der Verfolgung. So entstand auch ein zunehmendes Bewusstsein von gesellschaftlicher Randexistenz, das den sozialen und wirtschaftlichen Charakter dieser schweizerischen und süddeutschen Gemeinden auf dramatische Weise prägte. Es wurden Lieder komponiert, biblische Texte auswendig gelernt, die die Gläubigen trösteten und anspornten, standhaft zu bleiben, und Geschichten von Martyrien gesammelt. Auf diese Weise wurden die Verfolgten getröstet und eine Identität hergestellt, die Spuren einer Verfolgungsmentalität hinterließ.

Als die niederländischen Mennoniten nach dem Erlass des Toleranzedikts 1579 aufzublühen begannen, blieben einige Teile Europas den Täufern weiterhin feindlich gesonnen. So gründeten die niederländischen Gemeinden ein Hilfswerk, das schließlich den Namen „Fonds voor Buitenlandsche Nooden“ erhielt. Schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts stellten sie logistische und finanzielle Hilfe für verfolgte Mennoniten in der Schweiz, in der Pfalz, in Polen, Mähren und Preußen zur Verfügung. Sie leiteten eine konzertierte Hilfsaktion während der Verfolgungen ein, die 1709 im Kanton Bern einsetzten und schließlich zur Massenauswanderung von Mennoniten nach Pennsylvanien führten. Lange erinnerten sich die Mennoniten noch an ihre Geschichte der Verfolgungen und trösteten sich mit der Lektüre des Märtyrerspiegels über ihr Schicksal hinweg, Fremde in ihrer Zeit zu sein.

Bibliografie (Auswahl)

Quellen

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Jonathan Seiling

 
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