Rhönbruderhof

Church Communities International (CCI) war früher als Gemeinschaft der Brüder und oft auch als Bruderhof-Bewegung bekannt. In den zwanziger Jahren von Eberhard und Emmy Arnold in Deutschland gegründet, war sie im Allgemeinen vom historischen Täufertum, speziell vom Lebensmodell der Hutterer inspiriert worden. Die CCI waren auch während der beiden Abschnitte ihrer Geschichte von 1930 bis 1955 und 1974 bis 1990 den Hutterern in Nordamerika organisatorisch angegliedert.

Während eine große Zahl von Individuen und Gruppen mit den CCI zusammengearbeitet und sie gefördert hatten, spielten mennonitische Gemeinschaften und Organisationen für diese Bewegung eine bedeutende Rolle, während der 30er und 40er Jahre zu überleben. Heute gehört das →Mennonite Central Committee (MCC) zu den Partnern der Church Communities Foundation, der öffentlichen Hilfswerksarbeit der CCI.

Die offizielle Webseite der CCI gibt bekannt, dass derzeit über zwanzig „Kirchliche Gemeinschaften“ in den USA, in Deutschland, England, Paraguay und Australien zu ihr gehören, jede mit 100 bis 300 Mitgliedern. Sie unterhält außerdem über ein Dutzend Gemeinschaftshaushalte in Großstädten wie London und New York. Die CCI gehören zu den wenigen dauerhaften Versuchen kommunalen Lebens.

In diesem Artikel wird die Beziehung der CCI zu den Mennoniten, besonders die Gründung dieser Gemeinschaft in Deutschland, ihre Auflösung durch die Gestapo im Jahr 1937 (→Drittes Reich) und die sehr unterschiedlichen Reaktionen deutscher und holländischer Mennoniten auf diesen Vorfall, behandelt.

1. Forschungsstand

Es existieren drei wichtige Quellen zur Geschichte dieser Gemeinschaftsbewegung. An erster Stelle ist es ihr Gründer Eberhard Arnold selbst, der seine Veröffentlichungen als lebendigen Bestandteil seiner Gemeinschaftsziele betrachtete. Der erste Überblick über die Gründerjahre dieser Bewegung stammt von der Mitbegründerin Emmy Arnold. Er erschien zunächst 1964 unter dem Titel Torches Together und kam in Deutschland dann als Gegen den Strom 1983 heraus. Schließlich wurde 1991 eine von CCI überarbeitete Fassung dieses Buches als A Joyful Pilgrimage veröffentlicht. Eine Anzahl anderer CCI-Publikationen behandeln die Geschichte, Grundsätze und Ziele dieser Vereinigung. Die allerneueste Beschreibung der Gründerjahrzehnte dieser Gemeinschaftsbewegung ist Emmy Barths An Embassy Besieged. The Story of a Christian Community in Nazi Germany (2010).

Eine zweite Quelle sind Einschätzungen, die sich aus wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben. Die erste ausführliche Studie war Benjamin Zablockis The Joyful Community aus dem Jahr 1971. Dieser an Gemeinschaftsbewegungen interessierte Soziologe untersuchte die Veränderungen ihrer Organisationsstrukturen, wie er sie im Verlauf der Geschichte der CCI beobachtete und die erst charismatisch, dann demokratisch und zuletzt demokratisch-zentralistisch ausgerichtet waren. Obwohl Zablocki viel Bewundernswertes herausfand, zogen die von ihm charakterisierten zentralistischen Entscheidungsstrukturen mancherlei Kritik auf sich (Die seit 2007 gewählte Selbstbezeichnung dieser Gemeinschaftsbewegung findet sich auch in Benjamin Zablockis Auswahl „kirchlicher Kommunitäten“, in die er die seit 1962 bestehende Organisationsform der CCI einreihte).

The Witness of the Brothers (1996) von Yaacov Oved geht konsequenter als Zablockis Darstellung auf die charakteristischen Errungenschaften dieser Gemeinschaften ein, indem er den Einfluss von jüdischen utopischen Denkern und die Kontakte zur Kibbuz- Bewegung untersucht. Beide Autoren, Zablocki und Oved, schrieben ihre Studien in direktem Kontakt mit diesen Gemeinschaften. Im Gegensatz dazu beruht Julius H. Rubins Studie The Other Side of Joy (2000) auf veröffentlichten Quellen und den Berichten ehemaliger Mitglieder der CCI. Er stellt diese Vereinigung als eine Gemeinschaft dar, die unter „religiöser Melancholie“ leidet. Die CCI kommen auch in Alvin J. Esaus The Courts and the Colonies (2004) vor, der diese Gemeinschaften im Spannungsfeld beschrieb, das zwischen den verschiedenen hutterischen Zweigen während der 80er und 90er Jahre eine Rolle spielten. Diese Spannungen führten zum Ende der Beziehung der CCI zu den Hutterern, angefangen bei den Lehrerleut und den Dariusleut, später folgten die Schmiedeleut und ein Schisma unter ihnen, das noch anhält.

Als dritte Quelle über die CCI stellt sich KIT (Keep in Touch) dar, ein Netzwerk, das von ehemaligen Mitgliedern der CCI am Ende der 1980er Jahre gegründet wurde. Mit Publikationen und Zusammenkünften bietet KIT seinen Anhängern ein Forum, ihre positiven und negativen Erinnerungen an die CCI zu verarbeiten. Mitglieder des KIT haben – wie es in den CCI geschah – ihre eigenen Veröffentlichungen herausgebracht, und es finden sich bei CCI und KIT nahestehenden Publikationen auch Autoren, die Nachfahren von Eberhard und Emmy Arnold sind, wie Erdmuthe Arnold, die derzeitige Herausgeberin des Keep in Touch Newsletter.

Da eine Vollmitgliedschaft in den CCI das grundsätzliche Bekenntnis zur Praxis der Gütergemeinschaft verlangt, können die Erzählungen früherer Mitglieder von einer beklemmenden Entfremdung Zeugnis ablegen, und sie stützen auch die Schlussfolgerungen Zablockis hinsichtlich der sich verändernden CCI-Führungsstrukturen. Beeinflusst durch KIT nahestehende Veröffentlichungen und die komplexe Geschichte der CCI mit den Hutterern haben einige mennonitische Soziologen wie John A. Hostetler und Calvin W. Redekop in den 1990er Jahren die Kritik an den Führungsstrukturen wiederholt. Im Einzelnen wiesen sie darauf hin, dass die Betonung der Einmütigkeit – darauf wird weiter unten gründlicher eingegangen werden – ein Ausmaß an Zentralisation angenommen habe, das sich schwerlich mit der Tradition der Täufer vertrug. Erst unlängst haben Rod Janzen und Max Staunton in Hutterites in North America (2010) darauf hingewiesen, dass die Beziehungen zwischen den CCI und den Hutterern trotz Schwierigkeiten beiden Seiten doch einen dauerhaften Nutzen brachten.

2. Die Ursprünge der CCI

Die Gründer der CCI, Eberhard Arnold (1883–1935) und Emmy von Hollander (1884–1980), sind beide in gebildeten bürgerlichen Verhältnissen groß geworden. Sie begegneten sich in Folge ihrer gemeinsamen Überzeugung in der Erweckungsbewegung. Aber keiner von beiden suchte einen sicheren Weg zur persönlichen Errettung. Was sie zusammenbrachte, war die Frage nach gelebtem Christentum. Sie heirateten 1909 und begannen spätestens 1913, gemeinsam die Schriften der frühen Täufer zu lesen.

Durch das Erlebnis des Ersten Weltkriegs wurde das Paar von pazifistischen und sozialistischen Ideen angezogen. Der aus gesundheitlichen Gründen vom Militärdienst befreite Eberhard Arnold arbeitete bei der Deutsch-Christlichen Studentenvereinigung in Berlin, wo er dann auch seine Monatsschrift Die Furche herausgab. Durch die Schriften der religiösen Sozialisten wie Christoph Blumhardt und Leonard Ragaz kamen die Arnolds zur Überzeugung, dass der Krieg untrennbar mit der Institution des Privateigentums verknüpft war. Sie entfernten sich von der evangelikalen Sorge um eine persönliche Rettung und verfolgten die Vision einer von Gottes Geist geformten Gemeinschaft. Neben ihrer neu entdeckten Kritik am Kapitalismus führte diese Erkenntnis zur Idee der pfingstlichen Urgemeinde, einer geistgebundenen Gemeinschaft mit dem leitenden Prinzip eines Lebens in Gütergemeinschaft.

Bewegungen der Gegenkultur in der Nachkriegszeit bildeten für die Arnolds den Rahmen, in dem sie ihre Vision entwickelten. Mit Beginn der Weimarer Republik änderte die deutsche Jugendbewegung ihre Richtung: weg vom Vorkriegsindividualismus und hin zu anarchistischen Experimenten kommunalen Lebens. Die Arnolds fühlten sich zu einem solchen Experiment, der religiös-sozialistischen Kommune Habertshof in der Nähe von Schlüchtern in der Rhön, hingezogen. Ganz in der Nähe mieteten sie 1920 ein Haus. Ihr Haushalt wuchs trotz finanzieller Schwierigkeiten und nahm im Zeitraum seiner zweijährigen Existenz Tausende von Besuchern auf. Wie viele ihrer Gäste trugen die Mitglieder der Hausgemeinde in Sannerz aus freien Stücken die Wandervogel-Kluft und liebten die Volksmusik und -tänze der Jugendbewegung.

Die Arnolds waren immer noch dabei, ihrer Vision einer christlichen Kommunität Gestalt zu geben. Während das Ziel des nahe gelegenen Habertshofs die Umwandlung der Gesellschaft war, war das Ziel der Arnolds eine umgewandelte christliche Gemeinschaft.

Meinungsverschiedenheiten dieser Art spitzten sich zu einer Krise im Jahr 1922 zu, als alle bis auf sieben Mitglieder den Haushalt in Sannerz verließen. Als Antwort darauf formulierte Eberhard Arnold das Erste Gesetz von Sannerz. Es richtete sich gegen Tratsch und verpflichtete alle Gemeinschaftsmitglieder, in allen Angelegenheiten das direkte Gespräch untereinander zu suchen. Kritiker der CCI haben angemerkt, dass dieses Erste Gesetz von Sannerz eine selbstkritische Reflexion der Gemeinschaft erstickt habe. Gleichwohl existiert eine Verbindung zwischen dem Ersten Gesetz und der Einheit dieser Gemeinschaft.

Als der Restbestand der Arnold-Gemeinschaft wieder zu wachsen begann, ließ er sich zunehmend vom Gemeinschaftsmodell der Hutterer beeinflussen. Nachdem sie 1927 den Sparhof in der Rhön angekauft hatten, lieh sich die Gemeinschaft einen hutterischen Begriff aus und begann, ihre Niederlassung „Bruderhof“ zu nennen („Rhönbruderhof“). In dieser Zeit waren die wesentlichen Tätigkeiten der Gemeinschaft die Landwirtschaft, die Aufnahme und Erziehung von Kindern und das Verlagswesen. Der Schwerpunkt Landwirtschaft stand im Einklang mit der „Zurück zur Natur“ – Parole der deutschen Jugendbewegung. Die Aufnahme von Waisen und Pflegekindern war in den schweren Nöten jener Zeit eine Form von Sozialarbeit vor Ort und führte zur Gründung einer Schule. Das Verlagswesen half zur Ausbreitung der Ideen des Rhönbruderhofes und der Gedanken einer Vielzahl Geistesverwandter von Rosa Luxemburg bis Leo Tolstoi.

3. Der Anschluss an die nordamerikanischen Hutterer

Von Beginn an suchten Eberhard und Emmy Arnold Kontakte zu Gemeinschaften, mit denen sie sich ideologisch verbunden fühlten und die sie um Unterstützung bitten konnten. So wandten sie sich auch Religionsgemeinschaften mit pazifistischen Traditionen wie den Quäkern oder Mennoniten zu. Obwohl die Ablehnung von Privatbesitz jegliche formale Verbindung des Rhönbruderhofs mit diesen Glaubensgemeinschaften ausschloss, trieben andauernde finanzielle Schwierigkeiten die Frage nach einem etwaigen Zusammenschluss doch voran.

Die Argumente, die für einen Anschluss an nordamerikanische Hutterer sprachen, waren indes zwingend. Erste Kontakte wurden im Jahr 1928 aufzunehmen versucht, und Eberhard Arnold wurde eingeladen, im Herbst 1930 nordamerikanische Niederlassungen zu besuchen. Spätestens Ende Dezember war er zum hutterischen Ältesten gewählt worden. Gleich nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 1931 begann der Rhönbruderhof, die Ordnungen des hutterischen Lebens einzuführen. Dies verlangte von den Mitgliedern das Ablegen ihrer Wandervogeltracht, auch Volkstänze, Musizieren mit Instrumenten und Tabakgenuss mussten aufgegeben werden. Dennoch wurden diese Ordnungen ungleichmäßig durchgesetzt. Tatsächlich haben der Rhönbruderhof und seine nachfolgenden Gemeinschaften den hutterischen Lebensstil zu keiner Zeit vollständig übernommen.

Gleichwohl war der Rhönbruderhof in dieser Zeit eine hutterische Gemeinschaft. Dies brachte dem Bruderhof doch nicht die von Eberhard Arnold angestrebte finanzielle Unterstützung ein. Aber es begründete die Angliederung des Rhönbruderhofes an eine religiöse Kommunität in Nordamerika, die ihrer Herkunft nach deutsch war. Dieser Status des Rhönbruderhofes sollte sein Schicksal unter den Nationalsozialisten entscheidend beeinflussen.

4. Der Rhönbruderhof im Dritten Reich

Bis 1933 hatte der Rhönbruderhof eine ganze Reihe von Schwierigkeiten aufgrund des Wohlwollens örtlicher Verwaltungsbeamter überstehen können. Diese wurden aber seit der Machtübernahme Adolf Hitlers schrittweise durch treue Nazianhänger ersetzt, so dass eine Fülle von Konflikten mit dem neuen Regime zu Tage traten. Bei der Frage nach Eberhard Arnolds Umgang mit ideologischen Gegnern betont Emmy Barth, dass dieser immer zuerst nach Gemeinsamkeiten gesucht habe. Der Akzent, den er auf „Einheit“ legte, war der Schlüssel seines Konzepts von Gemeinschaft und Gespräch.

Darum appellierte er an alle Mitglieder des Rhönbruderhofes, „alles Positive im Nationalsozialismus anzuerkennen“ (Emmy Barth, An Embassy Besieged, 30). So konnte der Rhönbruderhof zum Beispiel mit Nachdruck das Motto der Nationalsozialisten „Gemeinnutz vor Eigennutz“ billigen. 1933 nahm er an einem staatlich unterstützten Erntefest teil und spendete für das NS-Winterhilfswerk. Diese Strategie stieß bei linken Freunden des Rhönbruderhofes auf Befremden. Als das Nazi-Regime bei der Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund eine grundsätzliche Wahlbeteiligung verlangte, willigten die Rhönbruderhofmitglieder ein. Aber anstatt mit Ja zu stimmen, hefteten sie ein Blatt mit ihren Grundsätzen an den Stimmzettel.

Vielleicht war es ihr Streben nach Einheit, das die Nationalsozialisten veranlasste, es als Ja-Stimme zu werten, und vielleicht war es die schriftliche Darlegung ihrer Überzeugungen, die zu einem Gestapo-Überfall am 16. November 1933 führte. Leonard Ragaz und andere tadelten den Text, und der Rhönbruderhof nahm künftig an keiner Volksabstimmung der Nazis mehr teil.

Schon gegen Ende 1933 erfuhr der Rhönbruderhof, dass seine Schule aufgelöst werden sollte. Noch ehe die zwanzig schulpflichtigen Kinder des Rhönbruderhofes die öffentliche Schule besuchten, wurden sie innerhalb einer Woche in die Schweiz gebracht. Obwohl die Gemeinschaft ihren Standort in Deutschland beibehalten wollte, war ihr die Notwendigkeit einer Niederlassung außerhalb Deutschlands klar geworden. Da die Schweizer Regierung keine Befreiung von der Wehrpflicht bewilligt hätte, reiste das Ehepaar Arnold nach Lichtenstein. Dort mieteten sie ein Sommerhotel und tauften es Almbruderhof.

Als dann im März 1935 die allgemeine Wehrpflicht verkündet wurde, konnten die deutschen Rhönbruderhofmitglieder im wehrpflichtigen Alter einen Zufluchtsort finden. Die abgelegene Lage des Almbruderhofes erwies sich jedoch als unpraktisch. Im Frühjahr 1936 wurde eine dritte Niederlassung, der Cotswoldbruderhof in England, in Betrieb genommen. Er bot nicht nur eine mögliche Zuflucht, sondern zog auch neue Anhänger und neues Kapital an.

Diese hoffnungsvolle Entwicklung stand jedoch im Kontrast zu den immer größer werdenden Schwierigkeiten der deutschen Niederlassung, die noch von einem anderen schweren Schlag getroffen wurde: dem Tod Eberhard Arnolds am 22. November 1936.

5. Die Auflösung des Rhönbruderhofes und die mennonitischen Reaktionen

Der wachsende Druck, der auf den Rhönbruderhof zwischen 1933 und 1937 ausgeübt wurde, war Bestandteil einer zwar fallweisen, aber immer breiter angelegten politischen Taktik der Nationalsozialisten. Ihr Feldzug gegen ideologische Gegner setzte unmittelbar in den Wochen nach dem Beginn der Kanzlerschaft Hitlers mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat ein, die am 28. Februar 1933 in Kraft trat. Ihr anfängliches Ziel war die Zerschlagung der politisch links stehenden Parteien, bot aber bald die „legale“ Basis für Maßnahmen gegen alle möglichen Gruppierungen, die als ideologische Bedrohung angesehen wurden. „Sekten“ gehörten zu der auszuschaltenden Gruppe der Feinde, und von 1935 bis Mitte des Jahres 1937 wurden ungefähr dreißig religiöse Gemeinschaften verboten.

Anordnungen der Gestapo führten in der Regel diese Verordnung zum Schutz von Volk und Staat als Begründung ihrer Maßnahmen an. Der 14. April 1937, an dem der Rhönbruderhof aufgelöst wurde, lag in der Mitte einer dreimonatigen Periode, in der dreizehn „Sekten“ verboten wurden, davon fünf allein im April.

Nach Angaben von Mitgliedern des Rhönbruderhofes erschienen an diesem Morgen fünfzig Polizisten, um eine Gemeinschaft von vierzig Pazifisten aufzulösen. Diese Einsatzkräfte trugen die Uniformen der Gestapo, der SS und der lokalen Polizei, seit 1936 waren alle deutschen Polizeikräfte – und diese Genauigkeit ist hier von Interesse – Heinrich Himmler unterstellt. Sie erklärten den Bewohnern, dass die Grundlage der Auflösung die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat sei. Sie würden dahin zurückgeschickt werden, woher sie gekommen seien, und männliche Bewohner im wehrfähigen Alter müssten sich zur Einberufung bereithalten (Obwohl Mitglieder im wehrpflichtigen Alter seinerzeit außer Landes gebracht worden waren, verlangten doch die handwerklichen Arbeiten auf dem Rhönbruderhof, dass einige wieder zurückkehrten). Die Mitglieder des Rhönbruderhofes weigerten sich, getrennt zu werden und verlangten nach einer kollektiven Vernehmung.

Die Polizeikräfte änderten daraufhin ihr Vorgehen. Vielleicht hatten sie nicht diese geschlossene Reaktion erwartet. Sicherlich wussten sie noch nicht, dass am 9. April zwei nordamerikanische Hutterer, David Hofer und Michael Waldner, auf den Rhönbruderhof gekommen waren. Ihre Anwesenheit verblüffte ganz offensichtlich die Offiziere. Das Nazi-Regime hatte ab und zu seine Einstellung zu Gruppen mit ausländischen Verbindungen modifiziert. Zusätzlich waren nordamerikanische Hutterer in den Augen der NSDAP genau der Typ von Gemeinschaft, der aufgrund von „rassischer Reinheit“ und seiner Bewahrung deutscher Kultur und „deutschen Charakters“ weit oben rangierte. Darüber hinaus hielten die Hutterer enge Verbindung zu den Mennoniten, deren weltweit verbreitete Ansiedlungen aus gleichen Gründen von der NSDAP idealisiert wurden. Ungeachtet ihrer eigentlichen Motive änderten die Offiziere ihre Begründung zur Auflösung des Rhönbruderhofes. Anstelle der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat wurde nun die Gemeinschaft wegen finanzieller Misswirtschaft und Betrugs angeklagt. Die „neue“ Begründung betont nun die wirtschaftliche Autarkie als Zielsetzung des NS-Staates.

Die Polizeioffiziere änderten ihre Forderungen an die Bewohner. Während drei Vorstandsmitglieder (Hans Maier, Hannes Boller und Karl Keiderling) in Schutzhaft genommen wurden und die Buchhalterin Hella Römer zurückbleiben musste, wurde anderen Mitgliedern des Rhönbruderhofes erlaubt, Deutschland als Gruppe zu verlassen, die Wehrpflichtigen eingeschlossen (Hella Römer war am 5. Mai erlaubt worden zu gehen). Die zwei amerikanischen Hutterer blieben in Deutschland bis zur Freilassung der drei Vorstandsmitglieder am 26. Juni, die durch die Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Eisenberg und holländischer, deutscher und englischer Quäker ermöglicht wurde.

Während einige Rhönbruderhofmitglieder zum Almbruderhof gingen, begaben sich die meisten in die Niederlande mit dem Ziel, zum Cotswoldbruderhof zu gelangen. Am 16. April erhielt der holländische Mennonit Jacob →ter Meulen ein Telegramm, das ihre unmittelbare Ankunft ankündigte. Jacob ter Meulen war Emmy Arnold 1936 auf der Amsterdamer Mennonitischen Weltkonferenz begegnet, und beide standen seither in engem Kontakt miteinander. Ter Meulen traf Vereinbarungen für ihren Aufenthalt in den Niederlanden und bemühte sich gleichzeitig um Visa nach England. Gleichzeitig warb er im Zondagsbode um Spenden zur Finanzierung ihres Aufenthaltes.

Unterdessen befanden sich die deutschen Mennoniten in der Defensive. Am 20. April erschien im Het Volk ein Bericht mit der Überschrift „Deutsche Mennoniten ausgewiesen“ und zwei Tage später in den Basler Nachrichten eine Meldung mit der Titelüberschrift „Ausweisung von Mennoniten aus Deutschland“. Kurz danach erreichte die Vereinigung deutscher Mennonitengemeinden eine Anfrage des Außenministeriums, diese Auslandsberichterstattung zu erklären.

Es ist sicher, dass es einige Verbindungen zwischen deutschen Mennoniten und dem Rhönbruderhof gegeben hat. Johannes →Harder hatte dort zwischen 1925 und 1928 gelebt, aber er war ein russischer Mennonit, ohne damals Mitglied in irgendeiner bestimmten Mennonitengemeinde gewesen zu sein. Immerhin ließen in den vergangenen Jahren die Mennonitischen Blätter in ihren gelegentlichen Hinweisen den Rhönbruderhof in einem günstigen Licht erscheinen. Als 1936 das Reichministerium für Kirchenangelegenheiten von der Vereinigung eine Stellungnahme zum Rhönbruderhof verlangt hatte, stellte Ernst →Crous in seiner Antwort fest, dass die deutschen Mennoniten von der Rechtschaffenheit und der Ernsthaftigkeit seiner christlichen Ziele überzeugt seien, sie aber nicht die Grundsätze der Mitglieder des Rhönbruderhofs in der Frage der Wehrlosigkeit und Gütergemeinschaft teilten.

Ein direkter Kontakt mit dem Verband deutscher Mennoniten-Gemeinden entwickelte sich kurz vor der Auflösung des Rhönbruderhofes. Der Impuls dazu kam allerdings aus Nordamerika. Harold S. →Bender hatte auf der Mennonitischen Weltkonferenz 1936 seine Bekanntschaft mit Emmy Arnold erneuert. Sehr bestürzt über die Situation dieser Kommunität, bat er den Onkel seiner Frau, Michael →Horsch von Hellmannsberg, Erkundigungen einzuziehen. Horsch schickte sofort 300 Reichsmark aus der Kasse des mennonitischen Hilfswerks Christenpflicht und besuchte dann auch im Januar 1937 den Rhönbruderhof. „Ich habe mich dort wohl gefühlt, ich fühlte mich unter ihnen zuhause“, schrieb er seinem Bruder John →Horsch. Er verpflichtete den Verband, ihnen bis zur nächsten Ernte fünf Pfund Brot pro Woche zu liefern, dazu eine Heizkostenunterstützung und gebrauchte Kleider. Weiterhin empfahl er nordamerikanischen Mennoniten, sie für die kommende Frühjahrsaussaat zu unterstützen.

Die Reaktion des deutschen Mennoniten Michael Horsch, des amerikanischen Mennoniten Harold S. Bender und des holländischen Mennoniten Jacob ter Meulen deuten auf eine enge Verbundenheit mit dem Rhönbruderhof hin. Aber die Mehrzahl der führenden deutschen Mennoniten betrachteten den Bericht in Het Volk und in den Basler Nachrichten als offensichtliche Falschmeldung, da ja keine deutschen Mennoniten ausgewiesen worden seien. In diesem Sinne sandte Christian →Neff am 29. April 1937 eine aus drei Sätzen bestehende Korrektur an die Zeitungen, die auf diesem Sachverhalt bestehen sollten.

Benjamin →Unruh, der 1933 dem Rhönbruderhof sogar angeboten hatte, bei einer Auswanderung nach Kanada zu helfen, unterstellte den holländischen Mennonitenführern für seinen Teil verschwörerische Motive. In einem Brief an Gustav →Kraemer erklärte er mit Nachdruck, „dass unser menn. Name unter keinen Umständen (in diese Kampagne) hineingezogen werden darf. Das will Fritz →Kuiper und das will auch Br. Ter Meulen (…). Man will im Ausland unsren menn. Namen jetzt im Kampf gegen den NS missbrauchen.“

Der damalige Vorsitzende der Vereinigung, Emil →Händiges, hatte ganz andere Bedenken. Er hatte zwar seine Sympathien für den Nationalsozialismus nicht verhehlt, aber jetzt teilte er am 10. Mai den anderen Mitgliedern im Vorstand der Vereinigung mit, dass er es „unendlich schwer“ findet, eine öffentliche Stellungnahme zu formulieren, „weil es sich trotz alledem doch um eine Gruppe unseres mennonitischen Stammes handelt.“ Er wies darauf hin, dass das Mennonitische Lexikon „in unzähligen feinen Artikeln die Zusammengehörigkeit der Huterer zum Gesamtmennonitentum“ herausgestellt habe, und bezeichnete Eberhard Arnold als hutterischen Ältesten. „Es wundert mich, daß die ‚Deutschen Mennoniten' jetzt von diesem ‚Bruder (sic!) in Not' abrücken (…). Bei allen Mängeln, die Brüder leiden für ein Prinzip, für das unsere Väter gelitten, das wir aber aufgaben. ‚Es sind Fähnlein, die über den Meeresspiegel emporragen, um zu zeigen, wo eine kostbare Last versunken ist'.“

Neff teilte Händiges umgehend mit, dass er die im Brief ausgedrückte „gefühlsmäßige Einstellung in dieser Sache“ nicht teile, dass „unsere Sympathien“ natürlich den Mitgliedern des Rhönbruderhofes gelten würden, aber dass die vorliegende Angelegenheit eine „sachliche Richtigstellung“ verlangte. Händiges, nun isoliert, unterschrieb dennoch gemeinsam mit Christian Neff und Abraham →Braun eine Nachricht, die den Titel „Eine notwendige Berichtigung“ trug. Sie war von Benjamin Unruh – laut Emil Händiges – formuliert worden und betonte, dass keine Mennoniten aus Deutschland ausgewiesen worden seien. Weiterhin wird in ihr festgehalten, dass die deutschen Mennoniten diese hutterische „kommunistische Einrichtung“ ablehnten, ebenso ihre Verweigerung des Militärdienstes, aber auch, dass sie „die ‚Bruderhöfer' um ihrer aufrichtigen, echt christlichen Gesinnung willen hoch schätzen.“ Händiges drückte noch am 29. September 1937 gegenüber Neff sein Bedauern aus, diese Stellungnahme mitunterschrieben zu haben.

Diese „notwendige Berichtigung“ verhärtete die Front, die sich zwischen deutschen und holländischen mennonitischen Kirchenführern aufgebaut hatte. Am 6. Juni 1937 stellte Koekebakker, der Herausgeber des Zondagsbode demonstrativ fest, dass es in den Niederlanden nicht nötig sei, die Unterscheidung zwischen Mennoniten und Hutterern hervorzuheben. „De Doopsgezinde“ seien „vogels van diverse, ook Duitsche diverse pluimage.“ („Vögel von diverser, auch deutsch diverser Fiederung“). Er räumte zwar ein, dass die deutsch-mennonitische Haltung politisch verständlich und vielleicht zu rechtfertigen sei, missbilligte aber gleichwohl, dass die deutschen Mennoniten „kein Wort der Sympathie und auch kein Wort des Protestes zum Ausdruck gebracht“ hätten. Und dass „hier in den Niederlanden wir täuferisch Gesinnten immer noch sagen: das Volk Mennos ist auch weltweit unser Volk und wer um unsere Unterstützung bittet, (…) dem sollte von uns geholfen werden.“

Die Vertreter der Vereinigung beschlossen, jede weitere Antwort Michael Horsch und Koekebakker zu überlassen. Zufällig hatte Horsch am 15. April 1937 den Rhönbruderhof besucht, einen Tag nach dem Eintreffen der Gestapo und einen Tag vor der Abreise der Mitglieder des Rhönbruderhofs. Horsch hatte zwar anscheinend nichts von einer Erwähnung der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat gehört; vermutlich war die Begründung für die Auflösung zu diesem Zeitpunkt schon abgeändert worden. Stattdessen konstruierte die Gestapo eine Anklage wegen betrügerischer Insolvenz, die Horsch akzeptierte. Dies geht aus seiner Besuchsbeschreibung in der Ausgabe des Gemeindeblattes vom 15. Juli hervor.

Holländische Kirchenführer baten um genauere Details, und daraufhin gab Horsch im November eine Broschüre unter dem Titel Die Auflösung des Eingetragenen Vereins 'Neuwerk Bruderhof', Post Neuhof, Kreis Fulda heraus. In dieser Schrift ließ er nichts unversucht, die Auflösung durch das NS-Regime zu rechtfertigen. Horsch präsentierte genaue Zahlen und erhob Vorwürfe gegen die Gemeinschaft. Sie hätten mit System ihre Bilanzen falsch dargestellt, ihre Schulden enorm heruntergespielt, ihre finanzielle Bewertung enorm aufgebläht und die restriktiven Maßnahmen der Nationalsozialisten hinsichtlich der früheren Einnahmequellen der Gemeinschaft schließlich überschätzt.

Die Anklage Horschs stand nicht im Widerspruch zu Vorwürfen, die das Regime schon früher gegen den Rhönbruderhof erhoben hatte. Es ist klar, dass sich frühere Gestapo-Berichte mit dem Rhönbruderhof als ideologischer Bedrohung beschäftigten, aber sie erhoben auch Vorwürfe wegen Misswirtschaft. Lokale Behörden schlugen ihrerseits bereits 1936 ackerbauliche Einwände als Grundlage für eine mögliche Auflösung vor. Wenn nun die nationalsozialistischen Beamten darüber nachdachten, eine objektivere Begründung für die Auflösung der Gemeinschaft zu liefern zu können, war ihnen damit ein fertiges Argument an die Hand gegeben worden. Außerdem hätte Horsch keinen so plötzlichen Frontwechsel vollzogen, wenn er nicht Beweise gefunden hätte, die für ihn zwingend gewesen wären.

Andererseits unterstützten Horschs Artikel und Broschüre die Begründung eines Regimes, das systematisch die Enteignung der ihm rassisch Unliebsamen und seiner ideologischen Gegner betrieb. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle während der Nazizeit geäußerten Einschätzungen des Rhönbruderhofs negativ ausgefallen waren. 1934 hatte ein Agrarinspektor einen vorteilhaften Bericht vorgelegt, der die (ökonomischen) Verbesserungen lobte. Und 1935, als ein Teil des Besitzes gerichtlich angefochten wurde, hatte der Erbgerichtshof in Celle zugunsten des Rhönbruderhofes entschieden. Man kann sicher davon ausgehen, dass Horsch im Laufe des Jahres 1937 Verschlechterungen des bäuerlichen Betriebs festgestellt haben könnte. Vermutlich sah man sich auch dadurch genötigt, die Anzahl der wehrpflichtigen Männer zu verringern, Mittel den Gemeinschaften außerhalb Deutschlands zuzuführen und sich ebenfalls den immer häufiger werdenden behördlichen Restriktionen anzupassen. Des Weiteren mussten der psychologische Druck, der entstanden war, dazu die wiederholt stattfindenden Polizeiaktionen und nicht zuletzt der Tod ihres Gründers die Gemeinschaft erheblich belastet haben. Dass verschiedene Quellen sich darüber äußerten, wie unpraktisch Eberhard Arnolds in wirtschaftlichen Dingen war, sollte nicht unerwähnt bleiben. Zeitweise hat er selbst freimütig sein ökonomisches Vorgehen als einen unerschütterlichen Glauben an Wunder beschrieben. Ungeachtet der Beweise und Schlussfolgerungen Horschs hat ein deutsches Gericht 1951 abschließend festgestellt, dass der Rhönbruderhof Ziel der Nazi-Verfolgung war und dass der Grund seiner Auflösung die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat gewesen sei.

6. Die Hilfe nordamerikanischer Mennoniten während des Zweiten Weltkriegs

Mit der Auflösung des Rhönbruderhofes endete vorerst die Anwesenheit der CCI in Deutschland, und auch Mitglieder des Almbruderhofes waren bald nach England gebracht worden. Für einige Jahre erlebten die CCI eine Zeit der Expansion. Aber mit Beginn des Zweiten Weltkrieges stieg die Drohung, deutsche Staatsbürger in England könnten interniert werden. An dieser Stelle wandten sich die CCI an Orie Miller vom Mennonite Central Comittee (MCC). In Zusammenarbeit mit mennonitischen Kolonien in Paraguay wurde ein geeignetes Gebiet zur Ansiedlung ausgemacht. Während einige nichtdeutsche Mitglieder in England blieben, zogen die meisten von ihnen zwischen 1941 und 1941 zum neuen Bruderhof, den sie „Primavera“ getauft hatten.

Diese neue Niederlassung bot für die CCI die zentrale Basis, bis mit neuen Ansiedlungen in den 50er Jahren in den USA begonnen wurde.

Bibliografie (Auswahl)

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James Irvin Lichti

 
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