Genealogie (Familienforschung im Dritten Reich)

Genealogie hat das Ziel, Lebensdaten und Namen miteinander verwandter Personen zu ermitteln, bzw. in jeder Generation den Nachweis der Abstammung der Kinder von den Eltern zu erforschen. Ihre systematische Darstellung geschieht üblicherweise in Form einer Ahnentafel oder eines Stammbaumes. Wichtig für die genealogische Arbeit ist Quellenforschung: die Sichtung, Sicherung und Auswertung von genealogischem Material, darunter Aufzeichnungen in Familienbibeln, Hausbüchern, privaten oder öffentlichen Personenurkunden und Kirchenbüchern. Bei der rein familiengeschichtlichen Forschung ist das Interesse an lebensnahen Materialien, Fakten und Ereignissen größer, zur Genealogie im weiteren Sinne gehört auch die Beschäftigung mit Siedlungs- und Wanderbewegungen von Familien, Volksgruppen und Konfessionsgemeinschaften. Im Nationalsozialismus wurde Genealogie zur „völkischen Wissenschaft“ unter den Begriffen „Sippenkunde“ und „Sippenforschung“.

Genealogie war vor dem Ersten Weltkrieg unter deutschen Mennoniten kaum in Mode. Christian Hege gab im ersten Band des Mennonitischen Lexikons (ML) seiner Hoffnung Ausdruck, das sich daran etwas ändern möge: „Familiengeschichtliche Aufzeichnungen böten heute in der Zeit der religiösen Duldung einen kostbaren Familienschatz, der den nachfolgenden Generationen zum Bewusstsein brächte, wie in der harten Schule der Verfolgung die Vorfahren ungebeugt ihren Glauben hochhielten“ (ML I, 631 f.). Gemeint ist eine historische Familienforschung in einem weiteren Sinne, die genealogische Forschung, die sich zumeist auf das Erstellen von Stammbäumen beschränkt, ist dabei allerdings oft eine Voraussetzung. Zu einem Problem wurde später nicht die historische Familienforschung, sondern die Erforschung von Genealogien. Noch 1931 warb F. Dettweiler (Heidelberg) mit seinem Konferenzvortrag über Mennonitische Familienforschung und damit zusammenhängende religionsgeschichtliche Fragen für ein stärkeres Interesse an der mennonitischen Familiengeschichte im weiteren Sinne: „Es wäre gut, wenn sich unsere Mennoniten und besonders die Jugend einmal darauf besinnen würden, unter welchen Opfern und Entsagungen es unseren Vätern überhaupt möglich war, zu leben. Um keinen Preis duldeten sie irgendwelche Einmischung des Staates in ihre, aus der Heiligen Schrift gewonnenen Überzeugungen“ (Vortragsbericht in Mennonitische Blätter 1931, 6, 50).

Im Folgenden soll vor allem die Rolle der Genealogie im engeren Sinne während der Zeit des Nationalsozialismus (→Drittes Reich) dargestellt werden.

1. Forschungsstand

Diana Schulle zeichnet in ihrer Dissertation über Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik (2001) erstmalig die historische Entwicklung einer rassisch und vor allem antijüdisch begründeten institutionellen Genealogie im NS-Staat nach. Sie verfolgt die Entstehungsgeschichte und Arbeitsweise des Reichssippenamtes und seine Zusammenarbeit mit den organisierten Berufsgenealogen. Die breit angelegte Studie von Cornelia Essner Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945 (2002) untersucht die unmittelbare Vorgeschichte der Nürnberger Rassengesetze von 1933 bis 1935, die Folgen für „Fremdblütige“ und die als „Judenstämmlinge“ definierten Mischlinge. Sehr ausführlich schildert sie die ideologischen Diskussionen, die der Begründung, ein einheitliches administratives System zur Rasseverwaltung zu schaffen, dienten. Für den Bereich der evangelischen Kirchen ist der von Manfred Gailus herausgegebene Aufsatzband Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im >Dritten Reich< (2008) wegweisend. Die entscheidende Quelle für den von den Nationalsozialisten geforderten arischen Abstammungsnachweis waren die im Eigentum der Kirchen befindlichen Kirchenbücher. In Fallstudien wird gezeigt, wie die Kirche bei der Ausgrenzung jüdischer Mitbürger Amtshilfe geleistet und bereitwillig mit den staatlichen Sippenämtern zusammengearbeitet hat.

In seiner Dissertation Houses on the Sand? Pacifist Denominations in Nazi Germany (2008) hat James Irvin Lichti erstmals in dieser Ausführlichkeit die Reaktion der deutschen Mennoniten auf den durch den NS-Staat gesetzlich verordneten Rassismus und Antisemitismus dargestellt. Gleichzeitig untersucht er auch kritisch die Publikationen der mennonitischen Sippenforschung. Helmut Foths Aufsatz Wie die Mennoniten in die deutsche Volksgemeinschaft hineinwuchsen. Die Mennonitischen Geschichtsblätter im Dritten Reich (MGBl 2011) wies vor allem anhand der bislang unbeachtet gebliebenen Protokolle des Mennonitischen Geschichtsvereins nach, wie mennonitische Familienforschung eng mit Sippenämtern und verschiedenen NSDAP-Organisationen zusammenarbeitete.

An den folgenden drei grundlegenden Arbeiten wird eine noch ausstehende genauere Beschreibung der Geschichte der Mennoniten in Osteuropa in der Zeit des Nationalsozialismus nicht vorbeigehen können. Markus Lenigers Nationalsozialistische „Volkstumsarbeit“ und Umsiedlungspolitik 1933 – 1945: Von der Minderheitenbetreuung zur Siedlerauslese (2006) untersucht eingehend zwei bislang kaum erforschte SS-Organisationen: Die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi), die für die Umsiedelung der „Volksdeutschen“ zuständig war und die Einwandererzentralstelle (EWZ), die die Umgesiedelten selektierte und einbürgerte. Davor hatte schon Isabel Heinemann Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas (1999) dargelegt, wie rassistisch orientierte und akademisch gebildete Experten in den besetzten Gebieten die Bevölkerung „ethnisch säuberten“ und Umsiedlungsprogramme für die „Neuordnung Europas“ vorantrieben. Die neue Arbeit von Andreas Strippel „Umwanderer"- Selektion und Politikberatung: Die politisch-wissenschaftliche Kooperation der Einwandererzentralstelle und des Deutschen Ausland-Instituts in Stuttgart (2010) bringt Licht in den genealogischen Datenaustausch zwischen diesen beiden nationalsozialistischen Institutionen.

2. Friedrich Keiters rassekundliche Untersuchungen an Russlandmennoniten

Im Januar 1930 führte der junge Privatdozent der Universität Hamburg Friedrich Keiter in Zusammenarbeit mit dem Kieler Anthropologischen Institut in den Flüchtlingslagern Mölln und Prenzlau rassekundliche Erhebungen an russlanddeutschen Bauern, Männern und Frauen durch. Darunter waren 1271 Mennoniten die überwiegende Mehrheit. Im Vergleich dazu wurden im Frühsommer 1931 386 mennonitische Männer und Frauen im Großraum Danzig untersucht, eben in der Gegend, aus der die südrussischen Mennoniten vor 140 Jahren ausgewandert waren. Erforscht werden sollte, inwieweit sich die russlanddeutschen Mennoniten und ihre erbliche Konstitution gegenüber ihren westpreußischen Stammesgenossen verändert hätten. Keiter trieb Volkskörperforschung mit dem Postulat, dass das Erbbild von Rassen bei unterlassener Kreuzung konstant bliebe. Vermessen wurden Formmerkmale wie Ohrhöhe, Stirnrichtung, Nasentiefe und Höhe des Oberlides. Die Auswertungsergebnisse fielen für die Mennoniten in rassischer Sicht außerordentlich positiv aus. Sie waren insgesamt wesentlich größer als die von Lutheranern und Katholiken. Auch die Gesichter der Mennoniten entsprachen, die Bilderreihen des damals führenden Rassetheoretikers Hans F. K. Günther als Maßstab genommen, vorwiegend dem nordischen und dinarischen Typ. Im Endeffekt waren die Unterschiede zwischen der südrussischen und der Danziger Mennonitengruppe so groß wie bei eineiigen Zwillingen. Nur beim Aussehen gab es in der russischen Gruppe einige „fremdartig“ wirkende Gesichter, die nach Ansicht Keiters an Kaukasusvölker, Vorderasiaten oder Juden denken ließen. Die überwiegende Mehrheit fügte sich jedoch dem Bild des „deutschen Gesichtes“ ein.

Die Untersuchungen waren 1932 abgeschlossen und erschienen 1934 unter dem Titel Rußlanddeutsche Bauern und ihre Stammesgenossen in Deutschland als Band 12 der deutschen Rassenkunde. Die Untersuchungen selbst blieben im deutschen Mennonitentum weitgehend unbekannt, aber das Buch fand im beginnenden mennonitischen Rassediskurs eine äußerst positive Aufnahme. Benjamin →Unruh übernahm 1935 in der dritten Folge seiner Aufsatzreihe zu Vorfragen zur wissenschaftlichen Klärung der Herkunft des russland-deutschen Mennonitentums, die gleichzeitig in den mennonitisch – kanadischen Wochenblättern Mennonitische Rundschau und Der Bote erschien, Ergebnisse und Schlussfolgerungen Keiters. Der in Norddeutschland lebende Russlandmennonit Heinrich (Hajo) Schroeder veröffentlichte 1936 das Buch Rußlanddeutsche Friesen und ging darin auch auf die Untersuchungen Keiters ein. Er beklagte die bei den Russlandfriesen eingetretene „Senkung des nordischen Blutes“ und sprach von der Pflicht, „einer weiteren Herabsenkung unseres Blutes durch eine entsprechende Aufartung zu begegnen: (…) Weil die Rußlanddeutschen vaterlandslos geworden sind, sehnen sich viele ungeheuer nach einer Möglichkeit, unter dem Banner des Hakenkreuzes endlich auf deutschem Boden leben zu dürfen“ (S. 29 ff). Christian →Hege rezensierte in den Mennonitischen Geschichtsblättern 1936 dieses Buch ohne eine auch nur ansatzweise erkennbare Distanzierung von dessen völkisch – rassistischen Ergüssen. Benjamin Unruh besprach es mit großer Zustimmung und teilte Schroeders Warnung vor der Gefahr der Entdeutschung: „Nach Keiter zeigen die rußlanddeutschen Bauern (nicht bloß die Mennoniten) einige extreme Formen der Entdeutschung (mongolisch-slavische, tartarisch-orientalische, westische und jüdische Blutsbeimischung)“ (MB 1936, 7, 56). Rassekundliche Ideologien und Auslesetheorien hatten schon vor 1933 in medizinisch akademischen Kreisen und auch bei Genealogen Einzug gehalten. Ab 1933 konnte sich auch ein völkisch – rassisches Denken unter Mennoniten Gehör verschaffen.

3. Der Arierparagraph und seine Folgen

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 begann die berufliche Ausgrenzung „nichtarischer“ und politisch missliebiger Beamter. In der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 11. April 1933 hieß es: „Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat.“ Das Religionskriterium wurde jetzt ausschlaggebend.

Die am 15. September 1935 verkündeten „Nürnberger Gesetze“ erhoben den Antisemitismus zur Staatsraison. Ein aus dem „Labyrinth antisemitischer völkischer Phantasien“ (Cornelia Essner) hervorgetretener Rassenwahn gebärdete sich als Klassifizierungswahn. Mit dem millionenfach ausgestellten „Abstammungsnachweis“, der praktisch von allen Deutschen verlangt wurde, begann eine Erfassungs- und Aussonderungsmanie nie gekannten Ausmaßes.

Vor allem die Kirchen mit ihren abertausenden Kirchenbüchern wurden für die erforderlichen Abstammungsnachweise mit Nachfragen überhäuft. Am 1. August 1933 hatte Innenminister Wilhelm Frick „im bevölkerungs- und rassepolitischen Interesse“ einen neuartigen „Schriftdenkmalschutz“ eingeführt, der auch schriftliche Quellen einschloss, „die Zeugnis vom Werden und Schicksal des deutschen Volkes geben“. Damit waren primär die Kirchenbücher, aber auch alle familienkundlichen Quellen gemeint.

Das einen Monat nach den Nürnberger Gesetzen erlassene „Ehegesundheitsgesetz“ dehnte Eheverbote auf alle rassisch und gesundheitlich unerwünschte Personen aus. Gemeinsam mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. 7. 1933 gehörte es zu den inhumansten juristisch-medizinischen Maßnahmen des NS-Staates. Beide Zielsetzungen, die eugenisch-erbbiologische und die rassenscheidende Funktion der Rassengesetze, müssen im ideologischen Zusammenhang betrachtet werden und setzten in gleicher Weise eine groß angelegte genealogische Erfassungen voraus.

4. Die evangelische Kirche und der Arierparagraph

Kirchliche Personenstandsregister und Kirchenbücher waren die Hauptquelle für den „Ariernachweis“ und die genealogische Identifikation der konfessionellen Herkunft. Etwas mehr als eine halbe Million „Glaubensjuden“ waren im Deutschen Reich von den Rassengesetzen direkt betroffen. Hinzu kam eine annähernd gleich große Gruppe anderer „Nichtarier“ wie Christen jüdischer Abstammung, Konfessionslose jüdischer Herkunft und sogenannte Mischlinge 1. und 2. Grades. Die Preisgabe der Kirchenbuchdaten an die Nazibürokratie bedeutete für diese Menschen schreckliche gesellschaftliche Stigmatisierung und für die nicht Emigrierten ab 1940 auch Deportation und Tod.

Die kirchliche Mitarbeit an der rassischen Ausgrenzung nahm besonders in den von den Deutschen Christen beherrschten Landeskirchen radikale Formen an. Die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin mit ihrem deutschchristlichen Leiter Pfarrer Karl Themel erstellte in acht Monaten eine Million Karteikarten mit dem Ziel, „Judentaufen“ aufzuspüren und zu denunzieren.

Es gab zwar vereinzelt Pfarrer und Kirchenbedienstete, die die kirchliche Sippenforschung kritisierten und auch sabotierten. Traditioneller Obrigkeitsgehorsam und Antijudaismus führten jedoch dazu, dass sich die Kirche insgesamt bei der genealogischen Ausgrenzungsforschung dem NS-Staat nicht verweigerte.

5. Die mennonitische Diskussion der Rassenfrage

Die Frage nach der Bedeutung von „Volk“ und „Rasse“ war unter Mennoniten schon vor 1933 gestellt worden. Generell ist zu beobachten, dass eine theologische Einigkeit darüber bestand, dass Rassen als göttliche Schöpfungsordnungen anzusehen seien, die aber keinesfalls religiös überhöht werden dürften. Jede Nation sei zwar durch rassetypische Merkmale charakterisiert, aber der christliche Glaube erlaube keine qualitative Hierarchisierung der Rassen. Nirgendwo wurde allerdings der staatlichen Rassenpolitik explizit ins Wort geredet. Kurze Zeit nach den Nürnberger Rassengesetzen verpflichtete sich die pfälzisch-hessische Vorsteher- und Predigerkonferenz: „Die Konferenz spricht sich allgemein dahin aus, dass wir im Interesse der Allgemeinheit davon absehen, Mischlinge in unsere Gemeinde aufzunehmen (…). Bisher galt jeder Mennonit ohne weiteres als arisch. Ein Fall würde unseren Ruf verderben“ (Protokollbuch II vom 19.1.1936, 43). Am profiliertesten meldete sich Pastor Erich →Göttner aus Danzig zu Wort. Er stand zwar der Hitlerbewegung keineswegs ablehnend gegenüber, setzte sich aber schon ab 1932 in verschiedenen Aufsätzen und Reden klar mit den in Danzig stark auftretenden Deutschen Christen und ihrer völkischen Religiosität auseinander. Für ihn war eine Gleichsetzung von Blut, Rasse und Christusglaube eine Unmöglichkeit und er sprach deutliche Worte gegen eine religiöse Verherrlichung von Volk und Rasse aus: „So will die Verkündigung des Evangeliums uns von aller Menschenverherrlichung, von völkischer Selbstberauschung und Überschätzung der im Staat liegenden Kräfte befreien“ (Grundsätzliches, 66). Er sprach sich auch deutlich gegen die Einführung des Arierparagraphen in der Kirche aus (ebd., 67).

Andrerseits bezog auch Göttner keine konkrete Stellung zur staatlichen Rassegesetzgebung. Unmittelbar vor Kriegsbeginn 1939 schrieb er: „Einem jeden Volk ist mit seinen rassischen Anlagen und geistigen Gaben ein besonderer Auftrag in der Völkerwelt von Gott gegeben (…). Darum gilt es, das rassische Erbgut rein zu bewahren und das Erbe der Sprache zu hüten“ (Unsere Stellung, 1). Der Theologe Horst →Quiring bemerkte in seinem 1938 erschienen Buch Grundworte des Glaubens: „Wenn das Blut, die Rasse ehren, so viel heißt, wie den Schöpfer ehren, dann ist der Christ unter denen, die sich in der Verantwortung vor Gott nicht übertreffen lassen wollen.“ Und als Missionstheologe gab er der Erkenntnis Recht: „Vermischung des Blutes birgt Gefahren“. (Horst Quiring, Grundworte, 36). Für ihn war auch klar, dass die „völkische Gemeinschaft“ eine Schöpfergabe ist und das Wort des Paulus „Hier ist kein Jude noch Grieche (Gal. 3,28) „keine rassische Vermischung gewollt“ habe. (S. 222) „Das deutsche Volk ist wie jedes entstanden aus einer Mischung verschiedenen, aber artverwandten Blutes. Diese geschichtliche Rasse ist der Blutzusammenhang, den wir heute als die wichtigste Grundlage für das Bestehen eines Volkes ansehen“ (S. 221). Quiring kann keineswegs als Opportunist im Hitlerstaat betrachtet werden. Er taufte sogar „Mischlinge“, aber auch er war von einem stereotypen Antijudaismus seiner Zeit gefangen: „Aber dieses Volk, dem Jesus Christus zuerst die Möglichkeit des Heils anbietet, lehnt es ab und hört damit auf, Gottesvolk zu sein, verliert zugleich seine völkische Selbständigkeit wie seine Heimat“ (S. 225). Auch Göttner stand „nichtarischen“ Mennoniten in seiner Gemeinde bei. Aber sowohl Göttner als auch Quiring befürworteten die „Pflege der Sippenkunde“. Für Göttner „wirkt neuerdings die Pflege der sippenhaften Verbundenheit in Sippenforschung und Sippenverbänden“ der „allmählichen Auflockerung“ familienhafter Zusammenhänge in den Mennonitengemeinden entgegen (E. Göttner, Der Ruf der Stunde, 8). Und für Quiring waren „die Erkenntnisse der rassisch-biologischen Unterschiede unter Menschen und Völkern eine Bereicherung unseres Wissens von der Welt, für die wir dankbar sind“. Darum hatte für ihn „die Pflege der Sippenkunde bekanntlich gerade in christlichen Kreisen von jeher einen guten Nährboden gehabt“ (H. Quiring, Grundworte, 36). Quiring trieb in diesen Jahren engagiert Sippenforschung und unter seiner Schriftleitung der Mennonitischen Geschichtsblätter konnte die mennonitische Sippenforschung Ende der 1940er Jahre nahezu bruchlos fortgeführt werden. Er und etliche seiner mennonitischen Kollegen sahen sich theologisch subjektiv in Gegnerschaft zu einer religiös überhöhten Rassenideologie. Sie erkannten aber nicht die Zusammenhänge zwischen ihrer genealogischen Praxis und den verheerenden Folgen der Rassengesetze.

Eine ausgesprochen völkisch-rassische Laientheologie findet sich in einem Vortrag von Johannes Driedger in der Gemeinde Heubuden-Marienburg. Für ihn waren die aus dem „flämischen Germanien“ stammenden Mennoniten Westpreußens nicht nur eine Religionsgemeinschaft, sondern auch eine „Stammesgemeinschaft rein germanischen Charakters“, deren Mütter „Hüterin von Rasse und Volkstum“ seien und die mit ihrer Pflicht zur Binnenheirat die Rassengesetze seit 400 Jahren in religiösem Gewand gelebt hätten. Er fühlte sich „unserem Führer“ zum Dank verpflichtet, weil er diese Art, mennonitische Tradition zu pflegen, durch seine Politik bekräftigt habe. Mit seinem schlichtem Heilandsglauben, der die rationale Theologie entschieden ablehnte, sah Driedger eine jahrhundertealte mennonitische Gemeindeordnung im Einklang „mit den Anforderungen des Volkstums unserer Zeit“ (Johannes Driedger, Unser Gemeindeleben, 36 f.).

6. Mennonitisch organisierte Sippenforschung

Der „Nachweis der Deutschblütigkeit“ wurde nirgendwo im Mennonitentum diskutiert oder infrage gestellt, und die Sippenforschung bekam ungeahnten Auftrieb. Systematisch sicherten mennonitische Genealogen alle möglichen sippenkundlichen Quellen, die für Abstammungsnachweise relevant sein konnten, und „verkarteten“ akribisch sie betreffende Datenbestände aus evangelischen Kirchenbüchern und öffentlichen Archiven.

Schon im April 1933 formulierte der Mennonitische Geschichtsverein in der Berliner Gründungssitzung den Punkt 5 seiner Satzung: „ (…)insbesondere die familiengeschichtliche Forschung der Mennoniten zu pflegen.“ Jedes Heft der ab 1936 erschienenen Mennonitischen Geschichtsblätter enthielt neben zahlreichen sippenkundlichen Aufsätzen eine auch grafisch hervorgehobene Rubrik „Familienforschung“. Die Mennonitischen Geschichtsblätter informierten regelmäßig über sippenkundliche Aktivitäten innerhalb der Mennonitengemeinden.

Die „Familien- und Sippenforschung“ nahm in den Verhandlungen der alljährlichen Generalversammlungen des Mennonitischen Geschichtsvereins einen immer breiteren Raum ein. 1936 war in Westpreußen eine Zentrale für Familienforschung unter dem Vorsitz von Gustav →Reimer eingerichtet worden. 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft für mennonitische Sippenkunde (A.M.S.) gegründet. Ihr Vorsitzender war Ernst Regehr, Ältester der Mennonitengemeinde Rosenort. Die Mennoniten installierten in ihren eigenen Reihen nun auch ein „Sippenamt“. Das dreiseitige Memorandum der A.M.S., das auch als Sonderdruck erschien, stellt innerhalb der Freikirchen in der Zeit des Nationalsozialismus ein einzigartiges Dokument dar. Geplant war die sippenkundliche Koordination in Deutschland und die genealogische Erfassung des weltweiten Mennonitentums in Europa und in Übersee, für Südamerika mit speziell ausgearbeiteten Fragebögen. Regelmäßige Berichte aus allen „Stellen und Abteilungen“ sollten in schriftlicher Form erscheinen. Die Verbindung mit der Reichsstelle für Sippenforschung, dem Reichnährstand, der Mittelstelle für auslandsdeutsche Volksforschung im Deutschen Ausland-Institut (Stuttgart) und anderen NS-Organisationen sollte unterhalten werden, ein insgesamt überdimensioniertes Vorhaben und Spiegelbild der genealogischen Gigantomanie des Hitlerstaates.

In staatlichen Bibliotheken und Archiven wurde nach mennonitischen Auswanderern geforscht, und ein eigenes „Dezernat“ betrieb Namensforschung und -statistik. Die Einflussnahme Kurt →Kauenhowens im Mennonitischen Geschichtsverein war enorm. Er forcierte gemeinsam mit Benjamin Unruh die genealogische Erfassung der Mennoniten. Beiden, aber auch Heinrich Schroeder und Walter →Quiring, den im Memorandum genannten Fachleuten für Volkstums- und Auswandererforschung, waren die nationalsozialistischen Strukturen vertraut, und sie kannten Wege für die bürokratische Verknüpfung mennonitischer Daten mit der staatlich organisierten Sippenforschung.

Trotz aller frommer Bekundungen hatten sich mennonitische Genealogen selbst gleichgeschaltet. Schon 1934 begann der mennonitische Lehrer Fritz van Bergen in Westpreußen für den Sippenverband van Bergen/van Bargen mit der Herausgabe der Familienzeitung Der Berg und organisierte mit nationalsozialistischem Pathos gefeierte Sippentage. Christlich verbrämter Blutsglaube, Sippenfrömmigkeit und glühende Hitlerverehrung gingen dort eine enge Liaison ein.

Die von Kurt Kauenhowen 1935 gegründete Zeitschrift Mitteilungen des Sippenverbandes der Danziger Mennoniten – Familien Epp – Kauenhowen – Zimmermann war durch einen akademischeren Stil geprägt. Aber ihre Beiträge fühlten sich auch der nationalsozialistischen Erbpflege und Rassenhygiene verpflichtet. Der Augenarzt Dr. Werner Zimmermann schrieb u. a. in seinem Beitrag Familien- und Sippenverbände im Großdeutschen Reich: „In diesem Zusammenhang möchte ich auf die asozialen, erbkranken, volksfremden und jüdisch versippten Familien hinweisen. Ohne späteren Auseinandersetzungen vorzugreifen, möchte ich meine Stellungnahme dahin zum Ausdruck bringen, dass ich einer Einordnung dieser den Rassenämtern und Kriminalstellen bekannten Familien in Sippenverbände nicht für zweckmäßig halte“ (W. Zimmermann, Familienverbände, 6 f.). Anfang 1943 lobte Kauenhowen auf überschwängliche Weise die nationalsozialistischen Rassen- und Erbgesundheitsgesetze (Zehn Jahre Sippenforschung und Sippenpflege im Dritten Reich).

Im Gegensatz dazu standen Adele Heges Betrachtungen Über unseren Familien – Namen. Erbe und Forderung in der ersten süddeutschen mennonitischen Familienzeitschrift Chronik der Familie Hege im Jahr 1937. Sie versuchte, gänzlich unpolitisch vom Familiennamen Hege ausgehend die „Hege“ des „Seelenlebens unserer Kinder“ als wichtige Aufgabe zu beschreiben. Aber auch diese Chronik enthält „Quellen zum Nachweis der arischen Abstammung“. Als abstammungsmäßig äußerst homogene Religionsgemeinschaft erlagen die Mennoniten der Verführung, durch eine intensive Sippenforschung ganz der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft anzugehören und als Minderheit endlich akzeptiert zu sein.

7. Das Deutsche Ausland-Institut (DAI) und das Auslands-Mennonitentum

Das Deutsche Ausland-Institut (DAI) in Stuttgart entwickelte sich in der Nazizeit zur einzigen anerkannten Einrichtung für die Volkstumsarbeit unter den Auslanddeutschen. Die personelle Verflechtung mennonitischer Genealogen mit dem DAI und ihre Identifikation mit seiner „Deutschtumsarbeit“ ist auffallend. Die herrschende Volkstumswissenschaft betrachtete das Auslands-Mennonitentum als Siedlerelite und das DAI fand auch im Mennonitischen Geschichtsverein immer offene Türen. Mennonitische Genealogen und Historiker stimmten ein in die nationalsozialistische Parole von den weltweit verstreuten Stammesgenossen, die mit dem Muttervolk eine Bluts- und von anderen Völkern streng geschiedene Schicksalsgemeinschaft bildeten. „Die religiöse Sonderstellung schützte die Mennoniten nicht nur vor dem Aufgehen in der rassisch und kulturell geringeren Umwelt, sondern auch vor allzu großer Vermischung mit fremden Elementen und half ihnen so, rassisches Erbgut und Vitalität in gleicher Weise durch Jahrhunderte zu bewahren“ (Gustav E. Reimer, Die Familiennamen, 97).

Benjamin Unruh, Walter Quiring und Heinrich (Hajo) Schroeder rührten mit zahlreichen Artikeln in den deutschsprachigen kanadischen Wochenblättern wie Der Bote und Mennonitische Rundschau die Werbetrommel für das Deutschtum und den NS-Staat. Unruh stritt mit „rassenanthropologischen“ Argumenten für den deutschen und nicht niederländischen Ursprung der Russlandmennoniten. Schroeder trat für eine mennonitisch – nationalsozialistische Kolonie auf kanadischem Boden ein und beeinflusste eine russlanddeutsche Chacogruppe, 1937 die völkische Kolonie „Friesland“ zu gründen. W. Quiring verbreitete seine rassistische und antisemitische Propaganda vor allem im Boten. Unruh, Quiring und auch Kauenhowen schrieben Beiträge für das Jahrbuch für auslandsdeutsche Sippenkunde des DAI.

Das DAI hatte außerdem die umfassendste Datenbank über Deutsche im Ausland angelegt, in der zuletzt mehr als 45000 Organisationen des „Auslandsdeutschtums“, meist mit kompletten Mitgliederlisten, erfasst waren. Über Benjamin Unruh war schon 1938 eine 250seitige Liste mit genealogischen Daten von 1500 westpreußischen mennonitischen Auswandererfamilien, die in Russland siedelten, zum DAI gelangt, und der in Deutschland weilende Fritz →Kliewer machte sich im Mennonitischen Geschichtsverein für die sippenkundliche Erfassung der Chaco-Mennoniten stark: „Durch die gemeinsame Erforschung der sippenmäßigen Zusammenhänge wird das Band gestärkt“ (MGBl 1937, 53). Mit der geplanten und teilweise schon erfolgten sippenkundlichen Erfassung ihrer Auslandsdeutschen vollzog die mennonitische Sippenforschung den vielleicht engsten ideologischen Schulterschluss mit dem NS-Regime.

Im September 1942 fand im Anschluss an die Tagung der „Vereinigung der Deutschen Mennonitengemeinden“ eine dreistündige geschichts- und sippenkundliche Tagung zum Thema „Niederlande-Weichselland-Osteuropa“ statt. Voller Optimismus sah man sich durch „die weltpolitischen Ereignisse unserer Tage, die uns in eine neue Verbindung zu unserem germanischen Nordwesten bringen und uns die Tore zu den Siedlungen unserer Bevölkerungsgruppe im osteuropäischen Osten wieder eröffnen“ vor neue sippenkundliche Aufgaben gestellt (Tagungsbericht, 1942, 121 ff). Man hoffte darauf, dass nach dem Krieg mennonitische Familien aus Danziger und westpreußischen Familienverbänden im Deutschen Geschlechterbuch aufgenommen würden, erwartete bald die sippenkundliche Zusammenarbeit mit der „Alten Kolonie“ um Chortitza in der Ukraine und erörtert „die Frage der Rückwanderung unserer Sippenangehörigen aus anderen, überseeischen Siedlungsgebieten nach Kriegsende“.

Benjamin Unruh gehörte auch zum engen Kreis der Volkstumsspezialisten in der „Publikationsstelle Ost“ in Berlin, die den Russlandkrieg und die „ethnische Neuordnung“ Osteuropas wissenschaftlich begleiteten, und war vertraut mit den Rasse- und Siedlungsorganisationen der SS und des Ostministeriums. Unruh rechnete fest mit dem Sieg Hitlers und träumte sogar von der Rückkehr kanadischer und südamerikanischer Mennoniten in ihre südrussische Heimat. Sein schon fertig gestelltes Manuskript Die Auswanderung der niederdeutschen mennonitischen Bauern aus der Sowjetunion, 1923–1933, das 1943 in der Schriftenreihe der Sammlung Georg Leibbrandt erscheinen sollte, ist ein Beispiel für die Instrumentalisierung mennonitischer Familien- und Auswanderungsgeschichte zur Legitimation der Umsiedlungsprozesse im nationalsozialistischen Rassekrieg.

8. Ausblick

Der Wunsch mennonitischer Familienforscher, mit ihrer eindrucksvollen sippenkundlichen Arbeit nun vollständig der deutschen „Volksgemeinschaft“ anzugehören, erwies sich als trügerisch. Diese Volksgemeinschaft schied unerwünschte Personen und Familien aus und brachte Lebensentwürfe zum Verstummen. Die Mennoniten behielten scheinbar die Hoheit über die Kirchenbücher, hatten jedoch deren ursprünglichen Sinn verkehrt. Die Hoffnung, über eine völkische Familiengeschichtsschreibung zu einer gestärkten Identität zu gelangen, endete fatal.

Auch nach 1945 war im Mennonitischen Geschichtsverein die Sicht auf die Irrwege, die die mennonitische Sippenforschung gegangen war, versperrt. Schon 1947 wurde der Ausschuss für Familienforschung unter dem Vorsitz von Kurt Kauenhowen neu gegründet. Ein Gespür für den gewaltigen Zivilisationsbruch, der durch die nationalsozialistische Rassenpolitik unter Mitwirkung auch mennonitischer Genealogen geschehen war, entwickelte sich lange nicht. Der ungemein umfangreiche Kauenhoven-Artikel Sippenkunde im Band IV des Mennonitischen Lexikons blendete noch Anfang der 60er Jahre das Thema Abstammungsnachweis und Rassenscheidung völlig aus, die Liste der angefügten Literatur aus nationalsozialistischer Zeit ist hingegen groß.

Erfreulicherweise hat sich seit längerem die mennonitische Geschichtsforschung im In- und Ausland in vielfältiger Weise der Aufgabe gestellt, die Rolle der mennonitischen Glaubensgemeinschaft im Dritten Reich zu erhellen. Neuerlich wurde auch mit einer gründlichen Behandlung der Zusammenhänge von Russlandmennoniten und nationalsozialistischer Lebensraum-Politik begonnen. Jedoch liegen erst zwei kritische Untersuchungen zur mennonitischen Genealogie bzw. „Sippenforschung“ in dieser Zeit vor.

Aus theologischer Sicht ist die Preisgabe von Kirchenbuchdaten zu rassischen Abstammungszwecken in allen Kirchen noch kaum behandelt worden.

Bibliografie (Auswahl)

Quellen

Johannes Driedger, Unser Gemeindeleben. Vortrag auf einem Gemeindeabend der Mennonitengemeinde Heubuden-Marienburg, in: Mennonitische Blätter, 5, 1938, 36 f. - Erich Göttner, Grundsätzliches zur kirchlichen Lage und Verkündigung (Nach einem Berichte der ersten Jungmännerfreizeit der westpreußischen Mennonitenkonferenz am 11. März 1934), in: Mennonitische Jugendwarte 3, 1934, 62–66. - Ders., Unsere Stellung zum Volke im Lichte des Evangeliums, in: Mennonitische Blätter, 1, 1939, 1. - Ders., Der Ruf der Stunde an unsere Gemeinden. Vortrag auf der westpreußischen Vorsteherkonferenz am 6. 11. 1938, in: Mennonitisches Gemeindeblatt 1, 1939, 7 ff. - Ders. und Kurt Kauenhowen, Niederlande-Weichselland-Osteuropa. Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte und Sippenkunde der westpreußischen Mennoniten. Ein Tagungsbericht, in: Mitteilungen des Sippenverbandes der Danziger Mennonitenfamilien, Nr. 4/5, 1942, 121–126. - Kurt Kauenhowen, Zehn Jahre Sippenforschung und Sippenpflege im Dritten Reich 1933–1943, in: Mitteilungen des Sippenverbandes der Danziger Mennonitenfamilien, Nr. 1, 1943, 2 f. - Horst Quiring, Grundworte des Glaubens. Achtzig wichtige biblische Begriffe für den Menschen der Gegenwart dargestellt, Berlin 1938. - Ernst Regehr, Arbeitsgemeinschaft für Mennonitische Sippenkunde, in: Mennonitische Blätter 9, 1937, 63–65. - Werner Zimmermann, Familien- und Sippenverbände im Großdeutschen Reich, in: Mitteilungen des Sippenverbandes der Danziger Mennonitenfamilien, Nr.1, 1942, 3–8.

Familienzeitschriften

Fritz van Bergen (Hg.), Der Berg, 1934 – 1941. - Kurt Kauenhowen, Hermann Epp und Werner Zimmermann (Hg.), Mitteilungen des Sippenverbandes der Danziger Mennonitenfamilien Epp-Kauenhowen-Zimmermann, 1935–1943. - Chronik der Familie Hege, Frankfurt a. M. 1937.

Literatur vor 1945

Friedrich Keiter, Rußlanddeutsche Bauern und ihre Stammesgenossen in Deutschland. Untersuchungen zur speziellen und allgemeinen Rassenkunde (Deutsche Rassenkunde 12), Jena 1934. - Gustav E. Reimer, Die Familiennamen der westpreußischen Mennoniten (Schriftenreihe des Mennonitischen Geschichtsvereins 3), Weierhof 1940. - Heinrich H. Schroeder, Rußlanddeutsche Friesen, Döllstädt-Langensalza 1936. - Frhr. von Ulmenstein, Der Abstammungsnachweis, 5. neubearbeitete und erweiterte Aufl., Berlin 1941.

Literatur nach 1945

Götz Aly und Karl Heinz Roth, Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus, überarbeitete Neuausgabe, Frankfurt 2000. - Günter Altner, Weltanschauliche Hintergründe der Rassenlehre des Dritten Reichs (Theologische Studien 92), Zürich 1968. - Eric Ehrenreich, The Nazi Ancestral Proof: Genealogy, Racial Science, and the Final Solution. Bloomington, Ind., 2007. - Frank H. Epp, Kanadische Mennoniten, das Dritte Reich und der Zweite Weltkrieg, in: Mennonitische Geschichtsblätter, 1974, 91–102. - Cornelia Essner, Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002. - Michael Fahlbusch, Wissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Politik? Die „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ von 1931–1945, Baden-Baden 1999. - Ders., Für Volk, Führer und Reich! Volkstumsforschung und Volkstumspolitik 1931–1945. Vortrag gehalten am 10. 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Lexikonartikel

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Helmut Foth

 
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