Württemberg (Frühe Neuzeit)

1. Täufer unter der Herrschaft Habsburgs in Württemberg

In Württemberg waren keine täuferischen Bewegungen entstanden. Dieses Land war nur das Durchzugsgebiet für →Täufer aus anderen Regionen. In der Reformationszeit beherbergte das Herzogtum, gemeinsam mit den Reichsstädten und seinen abhängigen Gebieten innerhalb seiner Grenzen und an seinen Rändern dennoch ein Täufertum, das sich dort recht lange halten konnte. Michael →Sattlers Hinrichtung in Rottenburg im Mai 1527 und Augustin →Baders Gerichtsprozess in Stuttgart 1528 zeugen von der Vielfalt täuferischer Gruppen in der Region. Aber das Täufertum in Württemberg ist auch aus anderen Gründen bedeutsam. Trotz schwerer →Verfolgung in den Anfangsjahren, als das Herzogtum unter Habsburger Herrschaft stand, waren die Lebensbedingungen der Täufer hier weitaus günstiger, als viele ihrer Glaubensgenossen sie anderswo im Reich, mit der möglichen Ausnahme Hessens, vorfanden. Außerdem wuchs das Täufertum in Württemberg an der Seite des Schwenckfeldertums heran (Kaspar von →Schwenckfeld). Die Bedeutung der Beziehungen dieser beiden Gruppen zueinander beginnt erst in neuerer Zeit voll erkannt zu werden.

Die Anfänge des Täufertums in Württemberg werden oft auf die Aktivitäten Wilhelm →Reublins im benachbarten Horb, Rottenburg und Esslingen 1526 und 1527 sowie Michael Sattlers 1527 in Horb zurückgeführt. Claus Peter Clasen konnte 1650 Täufer und 426 mutmaßliche Täufer in den Quellen zwischen 1527 und 1648 nachweisen. Danach sei das Täufertum dort seiner Meinung nach erloschen. Im Herzogtum Württemberg selbst fand er Nachweise für 1302 Täufer. Diese Quellen verteilen sich über 254 Dörfer und 34 Städte oder Marktflecken, ungefähr 20 bis 25 Prozent der Dörfer und Städte im Herzogtum. Besonders deutlich sind die Täufer und ihre Aktivitäten dort zwischen 1527 und 1530 sowie in den 1570er und 1580 Jahren in Erscheinung getreten. Es ist nicht klar, ob das auf vermehrten Werbungserfolg und erhöhte Aktivitäten der Täufer oder auf verstärktes obrigkeitliches Interesse und auf Überwachung durch die Behörden zurückzuführen ist, auch wenn in der letzteren Zeitperiode die missionarischen Aktivitäten der Hutterer (→Hutterische Bruderhöfe) eine Rolle gespielt haben mögen. Clasen beschrieb die Anwesenheit der Täufer in Württemberg als numerisch unbedeutsam: 1570 belief sich die Zahl der Täufer in den konsistorialen Akten auf nur 0,03 % der Gesamtbevölkerung des Herzogtums. Allerdings war sie in manchen Gegenden bedeutsamer. Zum Beispiel machten sie in Urbach (Amt Waiblingen) mit einer erheblichen täuferischen Konzentration 9 % der Bevölkerung aus (Clasen, Die Wiedertäufer im Herzogtum Württemberg, 1965).

Die geographischen Verbreitungsgebiete und die soziale Zusammensetzung der täuferischen Bewegung wechselten im Laufe der Zeit. Zunächst war das Täufertum ein städtisches Ereignis, und erst nach der Mitte des 16. Jahrhunderts verlagerte es sich zunehmend auf die ländlichen Gebiete. In den zwanziger Jahren des Reformationsjahrhunderts konzentrierte sich die täuferische Aktivität auf Horb, Rottenburg, Esslingen, Schwäbisch Hall und Heilbronn. In den 1530er Jahren verschob sich der Schwerpunkt dann auf das Remstal und die Ämter Maulbronn, Göppingen und Kirchheim, obwohl die Reichsstädte Esslingen und Heilbronn immer noch wichtige Zufluchtsorte blieben. Im unteren Schwaben nahm die täuferische Bevölkerung zu, während sie von der Hohenloher Ebene, der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald allmählich verschwand. Das spielgelte sich in der sozialen Zusammensetzung der Bewegung wider. Die anfängliche Konzentration auf einigermaßen wohlhabende Kaufleute und Handwerker wurde von Bauern und Winzern in den Dörfern ersetzt. Eigentumslisten zeigen, dass ungefähr Zweidrittel der Täufer nur über mäßige finanzielle Mittel verfügten oder arm und nur ein Drittel einigermaßen wohlhabend war, reiche Bauern oder Handwerker. In einigen Dörfern hatten Täufer bedeutende Ämter inne oder unterhielten Kontakte zu Autoritätspersonen.

2. Vielfalt täuferischer Bewegungen und Traditionen

Wie es die Identität der ersten täuferischen Prediger in dieser Region nahelegt, entstammte das Täufertum, das in Württemberg seinen Eingang fand, der Tradition der →Schweizer Brüder. Um 1570 identifizierten die offiziellen Quellen die Täufer jedoch mit mehreren Traditionen: mit den Schweizer Brüdern, den Hutterern, der Gruppe um Hofer (wohl mit den Hutterern verbunden), den Moserischen (möglicherweise Schweizer Brüder), Davidjoristen (Joris, →David), Münsteranern (→Münster) und mit den Anhängern Michael Servets. Die Anhänger Pilgram →Marpecks erscheinen nicht in den Quellen, aber es gibt gute Gründe anzunehmen, dass sie doch im Herzogtum präsent waren. Mennoniten waren dort erst im späten 18. Jahrhundert in Erscheinung getreten. Auch wenn eine Vielfalt täuferischer Traditionen in Württemberg ausgemacht werden kann, tonangebend waren im 16. Jahrhundert und zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Schweizer Brüder und die Hutterer. Ihre jeweilige Vorrangstellung wechselte von Region zu Region, auch wenn beide in denselben Gegenden aktiv waren. Im Allgemeinen scheinen die Schweizer Brüder die vorherrschende Gruppe im frühen 16. Jahrhundert gewesen zu sein. Die Hutterer übten einen größeren Einfluss im späten 16. und im 17. Jahrhundert aus. Clasen hat als wahrscheinlich erwiesen, dass zwischen 1530 und 1620 wohl 628 Personen aus 135 Ortschaften nach Mähren ausgewandert waren. Wenn auch über die gesamte Zeit verteilt, schien die Auswanderung von bestimmten Regionen des Herzogtums auszugehen und ihren Höhepunkt während der 1570er Jahre erreicht zu haben. Höchstwahrscheinlich setzte sich die Auswanderung aber bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges fort. Fünfundsiebzig Emigranten, ungefähr zwischen fünf und zehn Prozent der Ausgewanderten, kehrten von Mähren wieder zurück. Unter denjenigen, die in Mähren blieben, befand sich eine beträchtliche Anzahl hutterischer „Bischöfe“. Aufgrund der Tendenz in den hutterischen Gemeinden, ihre Missionare in ihre alte Heimat zu entsenden, kann angenommen werden, dass die sich verstärkende missionarische Aktivität nach 1570 auch auf eine beachtliche Rolle der Württemberger in der Missionsarbeit schließen lässt.

Gemeinsam mit Hessen gilt Württemberg allgemein als das Territorium mit der tolerantesten Täuferpolitik im Reich, obwohl es ursprünglich damit anders stand. 1519 war Herzog Ulrich vom Schwäbischen Bund aus seinem Herzogtum wegen Landfriedensbruchs vertrieben und Habsburg zur Verwaltung unterstellt worden. In den Augen der obrigkeitlichen Behörden war das Täufertum Teil einer allgemeinen Bedrohung der Kirche und der geltenden Ordnung, die von den reformerischen Traditionen, auch den lutherischen und zwinglischen Kirchen, ausging. Möglicherweise gelangte die Reformation in manche Dörfer des Herzogtums überhaupt zuerst durch täuferische Prediger. Darüber hinaus wurden die Täufer auch als eine politische Bedrohung wahrgenommen, wohl nach dem Muster der Polemik gegen die Täufer wegen ihrer Verbindungen zum Bauernkrieg. In seinem ersten Mandat gegen die Täufer vom 6. Januar 1528 stellte König Ferdinand sie auf eine Stufe mit Mördern und anderen Übeltätern, die angeblich die Gesellschaft bedrohten. Dem Verhör von zwei Täufern im März 1528 konnte entnommen werden, dass sich siebenhundert bewaffnete Täufer aus Esslingen, Zürich und Augsburg anschickten, Reutlingen zu Ostern einzunehmen. Auch das schürte die Furcht vor den Täufern allgemein. Nach obrigkeitlicher Anweisung sollten die täuferischen Anführer mit dem Tode bestraft und ihre Anhänger, sofern sie nicht widerriefen, mit Gefängnishaft. Nur wer widerrief, wurde begnadigt. Clasen konnte 135 Täufer in den Akten der Habsburger Behörden ermitteln, von denen 37 Täufer nach Mähren geflohen waren. Es konnten auch 46 Täufer ausfindig gemacht werden, die in dieser Zeit widerrufen hatten. Nach hutterischen Quellen sollen zwischen 32 und 45 Täufer den Märtyrertod im Herzogtum erlitten haben, wenn auch vermutet wird, dass diese Zahl zu hoch gegriffen sei (Clasen, 29).

3. Relativ tolerante Religionspolitik unter Herzog Ulrich und den Nachfolgern

1534 konnte Herzog Ulrich sein Territorium wieder zurückerobern und sofort Schritte unternehmen, die lutherische Reformation in Württemberg einzuführen. Im Zuge des Friedens von Kaaden musste er das Täufertum unterdrücken, doch während seiner Herrschaft wurden politische Maßnahmen ergriffen, die eine stufenweise Reduzierung der harten Bestrafung der Täufer zur Folge hatten. In dieser Zeit ging die Zahl der erfassbaren Täufer deutlich zurück (Clasen, 32 f.). Gewiss wurde die Täuferpolitik unter der Herrschaft Herzog Ulrichs toleranter. Sie sah in ihnen eher Gotteslästerer und Aufrührer als Häretiker, eher eine Bedrohung der sozialen als der politischen Ordnung. Im Juni 1536 holte Herzog Ulrich Gutachten seiner Juristen und Theologen zur angemessenen Behandlung der Täufer ein. Das abschließende Gutachten folgte eher dem Rat der Theologen, die mehr Nachdruck auf die Belehrung der religiös Widerspenstigen als auf eine Bestrafung wegen aufrührerischer Agitation setzten. Störrische Täufer oder deren Anführer wurden mit Gefängnis oder Ausweisung bedroht, während die Todesstrafe allein den rückfälligen Täufern angedroht wurde. Die allgemeinen Täufer sollten durch Unterweisung zum Widerruf bewogen werden.

Herzog Ulrichs Politik legte den Grundstein für die diejenigen, die ihm folgten: Christoph (1550 – 1568), Ludwig (1568 – 1593), Friedrich (1593 – 1608) und Johann Friedrich (1608 – 1628). Herzog Christophs Regierungszeit war von dem Eifer bestimmt, die Sektierer zu bekämpfen. Das zeigte sich in den Schritten, die er einleitete, um eine lutherische Staatskirche nach dem Augsburger Interim (1548–1552) zu errichten, was in der Großen Kirchenordnung von 1559 kulminierte und die Gestalt der Kirche festlegte, die sich in den Regierungszeiten seiner Nachfolger durchhielt. Innerhalb dieses Prozesses wandte er sich mit einer größeren Visitationsordnung (1553), zwei Mandaten (1554 und 1558) und zwei besonderen Instruktionen (1557 und 1559) dem Problem des Täufertums und anderer Sektierer zu. Er hatte zwar die Einführung der Todesstrafe erwogen, entschied sich dann aber wohl unter dem Einfluss des Reformators Johannes →Brenz für eine mildere Behandlung der Täufer. Herzog Ludwig setzte die Täuferpolitik seines Vaters fort. In der revidierten Ordnung von 1570/71 trennte er schärfer zwischen Anführern und Anhängern und verstärkte den Einsatz der Folter in den Verhören gegen die Anführer. Auch wurde über die Einführung der Todesstrafe in einigen Fällen diskutiert, doch ihre Einführung wurde wieder abgelehnt. Diese Regelungen wurden 1584 revidiert und in ihrer Anwendung auf die Anführer verschärft: die Gefängnishaft wurde beschwerlicher und die Todesstrafe in einigen Fällen verhängt. Gegen die allgemeinen Täufer wurde jedoch kaum noch Gewalt ausgeübt. Unter den Herzögen Friedrich und Johann Friedrich änderte sich die Gesetzgebung gegen die Täufer kaum, aber das politische Vorgehen, das sich inzwischen eingespielt hatte, bestimmte die Verhöre. Dennoch gedieh das Täufertum weiterhin, und es konnten für die Zeit zwischen 1552 und 1618 in den Akten des herzoglichen Hofes 1042 Täufer in 183 Dörfern und 22 Städten gezählt werden (Clasen, 41 f.).

4. Verdecktes Täufertum und Schwenckfelder

In und um Württemberg wurden eine hohe Rate im Verborgenen lebende Täufer ausfindig gemacht. Sie besuchten die Gottesdienste der Landeskirchen, blieben aber ihrem eigenen Glauben und ihrer Frömmigkeitspraxis treu („Nikodemismus“). Ebenso wurden die engen Kontakte zwischen Täufern und Schwenckfeldern bemerkt, gleichfalls eine abweichende Glaubensbewegung, die im Nikodemismus eine Überlebensstrategie entdeckt hatte. Möglicherweise haben die Täufer diese Strategie sogar von den Schwenckfeldern übernommen, auch wenn angenommen werden muss, dass die Wurzeln dieser Strategie vielleicht doch eher in der relativ toleranten Täuferpolitik der württembergischen Regierung lagen (Oyer, 510 ff).

Trotz der Dispute zwischen Pilgram Marpeck und Kaspar von Schwenckfeld um die reine Lehre des Evangeliums war es zu häufigen Interaktionen zwischen beiden Bewegungen in Württemberg und anderen Gegenden in Südwestdeutschland gekommen. So hatten Adlige, die den Schwenckfeldern wohlgensonnen waren, gelegentlich auch einzelnen Täufern oder kleinen täuferischen Gemeinden Schutz auf ihren Ländereien gewährt, so z. B. der herzogliche Erbmarschall Hans Konrad Thumb von Neuburg. Und Vertreter beider Traditionen sind in denselben Familien gefunden worden, zum Beispiel in der Familie Greiner. Jakob Greiner besaß sowohl Schwenckfelds Schriften als auch täuferische Bücher. Mitglieder dieser Familie verhielten sich streng nikodemitisch, wurden aber vor Ort als Begründer und Anführer der täuferischen Gemeinde betrachtet. Ihre Führungsrolle war, wie bei Schwenckfeldern und Täufern in Württemberg allgemein, informell.

Interessant am Täufertum in Württemberg, wie es hauptsächlich in obrigkeitlichen Verhörprotokollen zu Tage tritt, ist die Tatsache, dass es das gesamte 16. Jahrhundert hindurch als eine eigene Gruppe wahrgenommen, politisch aber nur als eine Variante des Sektierertums − neben den Schwenckfeldern und Sakramentariern (Zwinglianern) freilich die gefährlichste überhaupt – behandelt wurde. Genauer betrachtet sind die Grenzen zwischen Täufern und Schwenkfeldern sehr durchlässig und ihre Zuordnung zueinander mehr als zufällig. Da die Bestrafung der Täufer kräftiger ausfiel als die Strafen gegen die Schwenckfelder und Sakramentarier, stellten sich einzelne Täufer gelegentlich als Angehörige der beiden anderen Gruppen dar, wie umgekehrt die Behörden den einen oder anderen, der nicht eindeutig zu bestimmen war, dem radikaleren Täufertum zurechneten (Oyer, 504). Württemberg war ein Territorium, in dem die einzelnen Gruppen, die von der offiziellen Kirche abwichen, besonders diffus in Erscheinung traten.

5. Forschungsgeschichtlicher Ausblick

Das Täufertum ist in Württemberg nicht mit dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges erloschen (so Clasen, 48 f.), seine Ideen haben sich aber in einer diffusen Bewegung radikaler Abweichung über den Krieg hinaus erhalten (Päivi Räisänen, 101). Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war diese Bewegung privater Abweichung und öffentlicher Konformität der Religionspolitik des Herzogtums, die kürzlich „Kryptoheterodoxie“ genannt wurde (Ulrich Bubenheimer, 308), intensiver als die Zahlen der Täufer und Schwenckfelder zu erkennen geben. Das könnte auch die Beliebtheit des Pietismus in den Dörfern erklären, in denen früher Täufer lebten. Hinweise darauf, warum die Mennoniten später gerade dort Fuß fassen konnten, wo früher bereits Täufer sesshaft waren, gibt es nicht. Den Mennoniten wurden Meinungsfreiheit und die üblichen Rechte gewährt, so dass sie Gottesdienste in ihren eigenen Häusern halten konnten, auch durften sie die offizielle Schwurformel des religiösen Eides durch eine eigene Formel ersetzen (→Eid). Das allgemeine Bürgerrecht wurde ihnen aber versagt, so sie sich weigerten, den Wehrdienst im Heer zu übernehmen. Sie konnten sich aber vom Waffendienst loskaufen. Diese Option wurde ihnen 1868 jedoch entzogen, sie erhielten allerdings die Gelegenheit, einen waffenlosen Dienst im Heer leisten zu dürfen (→Wehrlosigkeit). Ein solches Erscheinungsbild boten zahlreiche Mennonitengemeinden im 19. Jahrhundert allgemein.

Bibliografie (Auswahl)

Gustav Bossert, Quellen zur Geschichte der Täufer I. Band, Herzogtum Württemberg. Leipzig 1930. - Ulrich Bubenheimer, Von der Heterodoxie zur Kryptoheterodoxie: Die nachreformatorische Ketzerbekämpfung im Herzogtum Württemberg und ihre Wirkung im Spiegel des Prozesses gegen Eberhard Wild im Jahre 1622/23, in: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung, 110, 1993, 307–341. - Claus Peter Clasen, Die Wiedertäufer im Herzogtum Württemberg und in benachbarten Herrschaften: Ausbreitung, Geisteswelt und Soziologie, Stuttgart 1965. - Ders., Schwenckfeld's Friends: A Social Study, in: Mennonite Quarterly Review 46, 1972, 58–69. - John S. Oyer, Nicodemites among Württemberg Anabaptists, in: Mennonite Quarterly Review 71, 1997, 487–514. - Ders., Anabaptists in Esslingen: A Viable Congregation Under Periodic Siege, in: John D. Roth (Hg.), „They Harry the Good People Out of the Land“: Essays on the Persecution, Survival, and Flourishing of Anabaptists and Mennonites, Goshen, IN, 2000, 191–305. - Päivi Räisänen, Ketzer im Dorf: Visitationsverfahren, Täuferbekämpfung und lokale Handlungsmuster im frühneuzeitlichen Württemberg, Konstanz 2011.

Geoffrey Dipple

 
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