Gemeindereformation

1. Entstehung und Entwicklung

Mit dem Begriff „Gemeindereformation“ wird ein Forschungskonzept bezeichnet, mit dem die Durchsetzungsprozesse der frühen Reformationsjahre erklärt werden sollen. Hierfür ist weniger eine Person oder eine Idee relevant, als vielmehr die Gemeinde bzw. der „gemeine Mann“, der diese Idee durch sein Handeln umsetzte. Die Forschungsfrage, die diesem Konzept zugrunde liegt, ist demnach nicht, ob es beispielsweise Martin →Luthers Ideen waren, die zur →Reformation führten, sondern warum bzw. wie der Zeitgenosse, insbesondere der „gemeine Mann“, den reformatorischen Ideen Ausdruck verlieh und die Reformation durchsetzte.

Entwickelt wurde das Konzept „Gemeindereformation“ vom Berner Frühneuzeithistoriker Peter Blickle in den 1980er Jahren, der mit nachfolgenden Forschungsprojekten und daraus resultierenden Einzelstudien diesen Ansatz untermauern, ausgestalten und weiterentwickeln konnte. In seiner jüngst erschienenen Monographie über das Alte Europa bildet die Gemeinde in ihrer weltlichen und kirchlichen Ausgestaltung die Basis für die neuzeitlichen demokratischen und grundrechtlichen Entwicklungen.

2. Inhalt

Peter Blickle bezieht in seinem Konzept der „Gemeindereformation“ den Zeitgenossen, vor allem den „Gemeinen Mann“, als Repräsentanten eines gesamtgesellschaftlichen Gefüges ein, da für ihn die Reformation ihr Gravitationszentrum in der Gemeinde besaß. Das Konzept basiert erstens auf der Beobachtung, dass die Gesellschaft recht einheitliche Vorstellungen von Religion entwickelt habe, und zweitens auf der Herleitung der Reformationsvorstellung der Gesellschaft aus deren eigener Verfasstheit. Die „Gemeindereformation“ ist so gesehen der Fluchtpunkt, auf den die spätmittelalterliche Kommunalisierung und Christianisierung zulaufen. Träger dieser Bewegung ist der „gemeine Mann“, mit dem Blickle den an der politischen Macht nicht teilhabenden Bürger bezeichnet. Im ländlichen Bereich ist der Bauer gemeint, der sich gegenüber der unteren Schicht der Häusler und Tagelöhner absetzte. Um die Gemeinde als institutionellen Rahmen, in dem sich die künftige Kirche verwirklichen solle, zu begreifen, bildeten zwei voneinander abhängige Prozesse wesentliche Vorläufer: „Kommunalisierung“ und „Christianisierung“.

„Kommunalismus“ bezeichnet, so Blickle, die Verfasstheit einer Gemeinschaft, die auf einen Ort verdichteter Siedlung mit eigenen Formen der Verfassung bezogen ist. In ihm ist eine dreidimensionale These eingelagert, nämlich dass Bauern und Bürger erstens hinsichtlich der Verfassung ihres Alltags durch die Institution der Gemeinde gleich organisiert seien, dass sie zweitens in ihrem Arbeiten eine gemeinsame gesellschaftliche Grundlage besäßen und dass sie drittens ein dieser Gesellschaft und ihren Institutionen kongeniales Wertesystem hervorgebracht hätten (Peter Blickle, Kommunalismus 1, Kap. VII). Als politische Körper hatten Stadt und Dorf die Gemeinde, so dass beide bei allen Unterschieden mit dem Begriff „Kommunalismus“ erfasst werden können. „Kommunalismus“ sei demnach dann gegeben, wenn Gemeinden eine Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz besitz, die nicht abgeleitet ist und sich ausnahmslos auf alle Personen, also auf alle Häuser bezieht (Peter Blickle, das Alte Europa, 73).

Hieran lässt sich gut erkennen, wie die Konzeptarchitektur von „Kommunalismus“ und letztlich auch „Gemeindereformation“ gedacht ist. Jedes Haus steht horizontal innerhalb der Gemeinde gleichberechtigt nebeneinander, ein horizontales Bauelement, was aber nicht zu dem Gedanken verleiten darf, dass innerhalb dieses Hauses auch eine Gleichberechtigung oder gleiche Teilnahmerechte am Gemeindeleben bestehen. Diese hat nur der Hausherr und in der theoretischen Engführung der „gemeine Mann“. Er kann in Blickles Konzept Leibeigener oder Freier sein, der ständische Status ist irrelevant. Bedeutsam sei nur, dass er diesem Haus vorstehe. Blickle erkennt im Verlauf des Spätmittelalters „eine Form der Vergesellschaftung, in der der selbstverantwortlich arbeitende Hausvater, sei er nun Bauer oder Handwerksmeister, seine autonome Arbeit und seine relative Freiheit über die Gemeinde als horizontales Ordnungsprinzip gleichwertiger Gemeindemitglieder in Stadt und Dorf sichert.“ Tritt der Hausvater aus dem Haus heraus, so sei er Gleicher unter Gleichen (Peter Blickle, Einführung, 12; ders., Reformation, 158). „Kommunalismus“ ist so gesehen der wissenschaftliche Ordnungsbegriff, mit dem die autonome Verwaltung des Alltäglichen in der Gemeindeversammlung innerhalb einer Stadt- oder Dorfgemeinde erfasst werden soll. Die Häuser stehen dabei in einer horizontalen Beziehung, nicht in einer hierarchischen, was die monarchische Verfasstheit abbilden würde (Peter Blickle, Das Alte Europa, 62, 65, 20).

Des Weiteren bildet die spätmittelalterliche „Christianisierung“ die zweite Säule von Blickles Konzeptarchitektur und hiermit die Verbindung von Diesseits und Jenseits im frommen Handeln der Gemeindemitglieder. Hier sieht Blickle nicht unbedingt die Nächstenliebe, die die Frömmigkeit bestimmte, sondern das Mitleiden des Menschen am Leiden Christi. Dieses Mitleiden habe eine Frömmigkeit gestaltet, die im Alltag relativ homogene, an der jeweiligen Gemeindepfarrei orientierte Formen ausgebildet habe, was bedeutet, dass sich Gemeinde nicht nur auf das politische bzw. wirtschaftliche Haus beziehe, sondern auch auf einer gemeinsamen Frömmigkeit gründe. „Gemeindereformation“, so Blickle, heißt demnach theologisch-ethisch, das Evangelium in reiner Form verkündet haben zu wollen und danach das Leben auszurichten; organisatorisch, Kirche auf die Gemeinde zu gründen; politisch, die Legitimität von Obrigkeit an Evangelium und Gemeinde zu binden (Peter Blickle, Eidgenossenschaften, 166). Durch die Zentrierung der reformatorischen Ekklesiologie in der Gemeinde, insbesondere der Vollzug der Religions- und Sittenvorschriften, habe die Gemeindepfarrei jenseits der bischöflichen Gerichtsbarkeit im Katholizismus eine enorme Aufwertung erfahren.

3.„Gemeindereformation“ in der Forschungsdiskussion

Peter Blickles Konzept hat die Diskussion über das „Warum“ und das „Wie“ der reformatorischen Durchsetzungsprozesse erheblich beeinflusst, weil es ihm gelang, neben ideen- oder strukturgeschichtlichen Konzepten den Fokus auf die Gemeinde, genauer auf den „gemeinen Mann“ und damit den Untersuchungsschwerpunkt auf den Zeitgenossen zu legen. Gerade im Hinblick auf die Vielfalt der reformatorischen Bewegungen wurde hier Erhebliches geleistet, was die Reformationsforschung nicht nur befruchtet, sondern bereichert hat. Problematisch ist an der theoretischen Engführung auf den „gemeinen Mann“ allerdings, dass als Träger der Reformation die Knechte, Hilfsarbeiter, Beisassen, Armen, Bettler, Kranken, Kleriker, Angehörige der Verwaltung und die Frauen ausgeblendet werden. Zahlreiche Bewegungsimpulse könnten allerdings von diesen Gruppen ausgegangen sein, so dass Blickles Konzept im Grunde die Vielfalt ausschließt, die es doch gerade einbeziehen möchte. In einem anderen Zusammenhang meint Blickle, dass die Täuferbewegung gewissermaßen die dialektische Umkehrung der „Gemeindereformation“ darstelle. Denn war „es Absicht der bürgerlichen und bäuerlichen Reformation, mittels des Evangeliums Kirche und Welt positiv zu verändern, und zwar in einem für alle Bürger und alle Bauern verbindlichen, also die ganze Gemeinde umfassenden Sinn, so kehrt die Täuferbewegung diese Ziele gewissermaßen um, indem sie auf Veränderung aller bewusst und absichtlich verzichtet und Gemeinde, jenseits aller praktizierten und denkbaren Traditionen auf Freiwilligkeit gründet“ (Peter Blickle, Gemeindereformation, 118). In dieser dialektischen Gegenüberstellung wird eine weitere Pauschalisierung Blickles deutlich, die sich konsequenterweise aus dem Verständnis ergibt, den Bauern und den Bürger, sofern sie der „gemeine Mann“ sind, als die Gemeinde zu sehen. Sie verdeckt die möglichen Schwierigkeiten der zahlreichen Gruppen untereinander und fußt offensichtlich auf dem „genossenschaftlichen Grundkonsens“, den Bernd Moeller in der Stadtbevölkerung erkennt und der die Einwohner zu denselben „genossenschaftlichen Wertvorstellungen“ verpflichtet. Dass in der →Täuferforschung gelegentlich eine besondere Aufmerksamkeit dem Kommunalismuskonzept Blickles entgegengebracht wurde, hängt mit der Betonung der „Gemeinde“ beim „gemeinen Mann“ und bei den Täufern zusammen, auch mit der Solidarität, mit der Prototäufer und Täufer den aufständischen Bauern begegneten, ja, sich gelegentlich auch an ihren politischen und militanten Aktionen beteiligten (→Bauernkrieg). Berndt Hamm kritisiert an diesem Konzept, dass es die Personen nicht mit einbezieht, die eine „politisch und soziale Zwischenrolle“ in der Einführung der Reformation gespielt haben, die also weder der Gruppe der Obrigkeit, noch jener des „gemeinen Mannes“ zugerechnet werden können, z. B. Prediger, Juristen, führende Kanzleibeamte und Stadtschreiber (Berndt Hamm, Reformation, 267 f).

Mit der Konzentration auf den „gemeinen Mann“ als Träger der Reformation beleuchtet Blickle also nur einen kleinen Teil der Stadt- bzw. Dorfbevölkerung und mit der Konstruktion der Gemeinde als Zusammenschluss horizontaler Häuser unter dem Begriff „Kommunalismus“ generiert er einen vereinfachenden Idealtypus, der ein ständiges „Ja, aber“ evoziert: Ja, dem Haus steht der Hausvater vor, er repräsentiert es nach Außen, aber auch hier wird ausgeblendet, dass in diesem Haus viele Personen lebten, die Gemeinde und Frömmigkeit, vor allem aber Reformation mitgestaltet haben könnten. Heide Wunder beispielsweise konnte zeigen, dass die hierarchische Lebensstruktur innerhalb des Hauses zwischen Mann und Frau kaum Berechtigung hat. Letztlich bringt wohl Tom Scott die Forschungskritik auf den Punkt, er meint, dass das Konzept der „Gemeindereformation“ nicht das explanans (sie erklärt nicht), sondern nur ein explanandum (sie ist erklärungsbedürftig) ist (Tom Scott, Communal Reformation, 189).

Literatur (Auswahl)

Peter Blickle, Gemeindereformation. Die Menschen des 16. Jahrhunderts auf dem Weg zum Heil, München 1987. - Ders., Die Reformation vor dem Hintergrund von Kommunalisierung und Christianisierung. Eine Skizze, in: Ders. Und Johannes Kunisch (Hg.), Kommunalisierung und Christianisierung. Voraussetzungen und Folgen der Reformation 1400–1600, Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 9, Berlin, 1989, 9–28. –Ders., Eidgenossenschaft in reformatorischer Absicht. Oder: Wie begründet ist die Kritik an der „Gemeindereformation“?, in: Hans R. Guggisberg, Gottfried G. Krodel und Hans Füglister (Hg.), Die Reformation in Deutschland und Europa: Interpretationen und Debatten (Archiv für Reformationsgeschichte, Sonderband), Gütersloh 1993, 159–174. - Berndt Hamm, Reformation „von unten“ und Reformation „von oben“. Zur Problematik reformationshistorischer Klassifizierungen, in: Hans R. Guggisberg, Gottfried G. Krodel und Hans Füglister (Hg.), Die Reformation in Deutschland und Europa, 256–293. - Tom Scott, The Communal Reformation between Town and Country, in: Hans R. Guggisberg, Gottfried G. Krodel und Hans Füglister (Hg.), Die Reformation in Deutschland und Europa 193–208. - Heide Wunder, „Er ist die Sonn', sie ist der Mond“. Frauen in der frühen Neuzeit, München 1992. - Peter Blickle, Einführung, in: Ders. (Hg.), Theorien kommunaler Ordnung in Europa, München 1996, 1–17. - Ders., Kommunalismus. Skizzen einer gesellschaftlichen Organisationsform, 2 Bde., Bd. 1: Oberdeutschland, Bd. 2: Europa, München 2000. - Ders., Das Alte Europa. Vom Hochmittelalter bis zur Moderne, München 2008. - Ders., Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes, 4. überarbeitete Aufl., München 2012.

Sabine Todt

 
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