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Apostolisches Glaubensbekenntnis

Das Apostolische Glaubensbekenntnis erörtert in aller Kürze einige, traditionellerweise zwölf Artikel des christlichen Glaubens. Die Römisch-katholische Kirche hat dieses Bekenntnis mehr als eintausend Jahre lang genutzt, und die meisten protestantischen Kirchen haben es übernommen oder es zumindest hoch geachtet.

1. Anfänge

Jahrhundertelang wurde angenommen, dass die Zwölf Jünger Jesu je einen Artikel zum Apostolischen Glaubensbekenntnis beigesteuert hätten. In Wirklichkeit aber entwickelte sich dieses Bekenntnis allmählich aus mehreren Quellen. Eine sehr wichtige Quelle war die Taufe, die in den ersten drei Jahrhunderten der christlichen Kirche meistens an Erwachsenen vollzogen wurde. Jesus hatte seinen Jüngern aufgetragen, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen (Matt. 28, 20). Gegen Ende des ersten Jahrhunderts wurden den Täuflingen drei Fragen gestellt: Glaubst du an Gott, den Vater, an den Sohn und an den Heiligen Geist? Das Apostolische Glaubensbekenntnis entwickelte sich hauptsächlich aus den Antworten, die von den Täuflingen gegeben wurden, so etwa: „Ich glaube an Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer des Himmels und der Erde.“

Schließlich nahmen diese Antworten feste Formen an, die auch von „Regeln des Glaubens“, einer zweiten wichtigen Quelle, beeinflusst worden waren, wie sie in den Schriften der Theologen Justinian (ca. 100 – ca. 164 n. Chr.), Irenäus (135 – ca. 202 n. Chr.) und Tertullian (ca. 160 – ca. 220 n. Chr.) zu finden sind. Die meisten Kirchenhistoriker vermuten, dass ein Taufbekenntnis, das dem Apostolischen Glaubensbekenntnis sehr ähnlich war, irgendwann zwischen 150 und 250 n. Chr. in Rom aufgetaucht sei. Es verbreitete sich nach und nach und nahm an verschiedenen Orten eine leicht voneinander abweichende sprachliche Gestalt an. Eine schriftliche Version, das Alte römische Bekenntnis, stammt aus dem frühen vierten Jahrhundert, der erste bekannte Text in genauem Wortlaut aus der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts.

Die Entwicklung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses diente mehreren Zwecken, zumindest in den ersten drei Jahrhunderten: Erstens war dieses Bekenntnis der Ausdruck einer tief empfundenen Überzeugung und Verpflichtung; zweitens wurde es während der Taufhandlung und anderen gottesdienstlichen Handlungen rezitiert; drittens ging der Taufe gewöhnlich ein Unterricht von ein bis zwei Jahren voraus. Für diese Unterweisung stellten die Bekenntnisse ein Rahmenwerk dar, schließlich auch für weiterführende theologische Arbeit und Lehre; viertens wurde dieses Bekenntnis in der Mission als kurzer Abriss der christlichen Glaubens genutzt; fünftens diente es als Norm, an der Bewegungen gemessen wurden, die unter dem Verdacht standen, von der Heiligen Schrift abzuweichen. Im zweiten und dritten Jahrhundert war die Gnosis die stärkste unter diesen Bewegungen. Sie spiritualisierte Jesus und leugnete seine volle Menschheit.

Aus diesem Grund ist der zweite unter den drei Teilen dieses Bekenntnisses besonders komplex ausgefallen. Er beschäftigt sich mit der Gestalt Jesu. Die folgende Wiedergabe folgt der Dreiteilung und zugleich der traditionellen Zwölferfolge der Bekenntnissätze:

  Ich glaube an Gott, den allmächtigen Vater, Schöpfer Himmels und der Erden;
  
  und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn,
  der empfangen ist vom Heiligen Geist, geboren aus der Jungfrau Maria,
  gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben;
  niedergefahren zur Hölle; am dritten Tage wieder auferstanden von den Toten,
  aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
  von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten.
  
  Ich glaube an den Heiligen Geist,
  die heilige christliche Kirche, die Gemeinschaft der Gläubigen,
  die Vergebung der Sünden,
  die Auferstehung des Leibes
  und das ewige Leben.

Um 300 n. Chr. verursachte eine Bewegung, die die Gottheit Jesu in Frage stellte, eine weit gestreute Kontroverse: der Arianismus. Um diese Kontroverse beizulegen, wurde das erste Ökumenische Konzil 325 nach Nicäa, in der Nähe von Konstantinopel, einberufen und das so genannte Nicänische Glaubensbekenntnis verabschiedet. Dieses Bekenntnis enthielt Aussagen über Jesus, die denjenigen des Apostolischen Glaubensbekenntnisses ähnlich waren (Artikel 2–7), und fügte andere Artikel hinzu. Anders als das Apostolische Glaubensbekenntnis oder dessen vorangegangenen Bekenntnisse verordnete das Nicänische Glaubensbekenntnis, dass jedermann, der dessen genaue Formulierung zurückwies, exkommuniziert sei. Zum ersten Mal forderte ein Bekenntnis eine rückhaltlose Zustimmung und erhielt eine rechtliche Funktion zugewiesen.

2. Aufnahme des Apostolischen Glaubensbekenntnisses bei den Täufern

Obwohl das Apostolische Glaubensbekenntnis genauso wenig wie die vorangegangenen Bekenntnisse ein Rechtsdokument war, wurde es gewöhnlich doch so angewandt. Die →Täufer wurden oft angeklagt, dieses Bekenntnis und das Nicänische Glaubensbekenntnis abgelehnt zu haben, gelegentlich in Verhören, in denen über die die genauen Formulierungen gewacht und mit ernsten Konsequenzen gedroht wurde. In Wahrheit stimmten die Täufer aber fast immer beiden Bekenntnissen zu.

Das Apostolische Glaubensbekenntnis wurde von vielen täuferischen Missionaren oder Sendboten genutzt. Da ihre Zuhörer meistens Analphabeten waren, führten die Täufer ihre Anliegen oft in der Form dieses Bekenntnisses, des Vater unser oder der Zehn Gebote ein, welche die Zuhörer gewöhnlich auswendig kannten. Das Apostolische Glaubensbekenntnis stellte ein Rahmenwerk zur Verfügung, das diesen Menschen vertraut war und das von vornherein als christlich galt. So konnten täuferische Auffassungen, die in manchem ungewöhnlich waren, auf diesem Wege zu den Menschen gelangen. Dieser Rahmen ist auch in Hans →Huts Ein christlicher underricht, wie göttliche geschrift vergleicht und geurtailt solle werden. Aus kraft des heiligen geists und zeuknus der drei tail christlichens glaubens sambt ihrem verstand (1527) zu erkennen. Hut behauptete, dass der christliche Glaube nur verstanden werden könne, wenn alle drei Teile des Apostolischen Glaubensbekenntnisses in gleicher Weise berücksichtigt und gegeneinander ausbalanciert würden. Er paraphrasierte das Bekenntnis und erläuterte dessen Aussagen. Grundsätzlich bestand er darauf, dass der Mensch „alle artikl erdulden in im selber“ müsse, „soll er anderst komen zu erkanntnus des hoechten guets“ (Müller, Glaubenszeugnisse, 34). Auch wenn Hut eine ungewöhnliche, mystische Deutung der Trinität und des christlichen Lebens vortrug, sah er gerade darin den tieferen Sinn des Apostolischen Glaubensbekenntnisses.

Leonhard Schiemer, einst von Hut zum Täufertum bekehrt und fortan als Sendbote der Täufer unterwegs, legte das Apostolische Glaubensbekenntnis, das er „ein außzug der ganzen schrifft“ nannte (ebd., 47), für die Gemeinde im nahegelegenen Rottenburg aus, als er seine Hinrichtung im Gefängnis erwartete. Er unterstrich die persönlichen und geistlichen Implikationen dieses Bekenntnisses. Unter der Überschrift „Ich glaub in Gott, Vater, den Allmechtigen“ betonte er die Bedeutung des Glaubens und unter der Überschrift „Geboren aus Maria, Jungfrau“ die Notwendigkeit, wiedergeboren zu werden. Unter der Überschrift des Leidens, der Beerdigung und der Höllenfahrt Jesu ermutigte er seine Leser, ähnliche Kämpfe zu ertragen. Er bestand auch darauf, dass „Christus leiden verhindert mich nit zu sünden so lang, biß er in mir leidet“ (ebd., 52) und unter der Überschrift „Aufgefaren zu den Himmeln“, dass „fuer welchen Christus gestorben ist, und er stürbt nit mit im, für denselblen feert auch Christus geen himel, er bleibt herunder und dörf auch nit mit im fahren“ (ebd., 53). Das Apostolische Glaubensbekenntnis benennt diese Implikationen verständlicherweise nicht. Sie sind aber mit den Auffassungen vieler Menschen vergleichbar, die das Bekenntnis über die Jahrhunderte in der herausfordernden Situation der Nachfolge, der Verfolgung und Hinrichtung sprachen.

Als Balthasar →Hubmaier von Waldshut nach Mähren floh, wurde er in Zürich in Haft genommen. Angesichts seiner Verfolgung brachte er die Zwölf Artikel in einer anderen Form zum Ausdruck: als Gebete. Unter dem Stichwort des Heiligen Geistes beispielsweise betete Hubmaier, dass er möge „das feür seiner lieb in meinem hertzen mit seiner heiligen angeistung (Anhauchung) auff blasen vnd recht anzinden damit es brinn in warer, vngferbter (unverfälschter, echter) vnd Christlicher liebe, gegen Gott vnd meinem nechsten“ (Hubmaier, Schriften, 218). Hubmaiers Theologie und Frömmigkeit ist in jedem Artikel mit Händen zu greifen. Seine Gemeinden nutzten das Apostolische Glaubensbekenntnis wie die Christen in der alten Kirche, als Antwort während der Taufe. Nach seinem Katechismus, in dem die Taufe erörtert wird, nachdem das Apostolische Glaubensbekenntnis zitiert wurde, ist die Kirche nicht nur auf „den Glaub allain“ gegründet (ebd., 316), sondern auch auf „ die mündlichen bekantnuß des Glaubens“ (315). Dieses Bekenntnis war oft, wenn auch nicht immer, das Apostolische Glaubenbekenntnis, wie auch sein Traktat Eine Form zu taufen (1526/1527) zeigt, indem er das Bekenntnis in drei Fragen zur Taufe unterteilt (ebd., 349 f.).

Um 1530 nutzte Peter →Riedemann, der zukünftige Vorsteher der →Hutterischen Brüder, das Apostolische Glaubensbekenntnis als Rahmen, in dem er seine täuferischen Ansichten im Gefängnis niederschrieb. 1536 verfasste Jeronimus Kals, der erste hutterische Schulmeister, ein Bekenntis, das sich am Apostolischen Glaubensbekenntnis orientierte, um sich vor dem Gericht zu verteidigen. Bald danach wurde sein Bekenntnis in ein Bekenntnis eingearbeitet, mit dem sich hutterische Gefangene in Triest verteidigten. Dann schrieb Peter Riedemann, indem er sich auf Gespräche mit lutherischen Pfarrern während seiner Gefangenschaft bezog, eine umfangreiche Rechenschaft (1540/1541), die mit einem Aufriß des Apostolischen Glaubensbekenntnisses beginnt. Einige Aussagen klingen traditionell, wie dass Gott „die einige, ewige und unveränderliche Wahrheit“ sei, andere aber bringen Riedemanns besondere Theologie zum Ausdruck, so wenn er hinzufügt, dass seine Wahrheit „gießt sich aus in die gläubigen Seelen, macht uns ihr ähnlich und gemäß und gleichförmig, auf daß wir in ihr leben und wandeln und die Wahrheit in uns bezeugen mit Worten und Leben“ (Riedemann, Rechenschaft, 7). Nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis wurde er Mitvorsteher der Hutterischen Brüder. Die Hutterer nahmen seine Rechenschaft bald als das grundsätzliche Dokument ihres Glaubens an – und das bis heute.

Zusammengefasst: einige Täufer nutzten das Apostolische Glaubensbekenntnis als Rahmenwerk für ganz verschiedene Inhalte wie missionarische Verkündigung, Lehre (Hut und Schiemer), Gebet und Taufe (Hubmaier), Verteidigung vor Gericht (Hutterer) und Theologie (Riedemann). Andere Täufer aber machten von diesem Bekenntnis fast keinen Gebrauch. Menno →Simons erwähnte das Apostolische Glaubensbekenntnis nur einige Male im Vorübergehen. Dirk →Philips erwähnte es niemals explizit, auch Pilgram →Marpeck nicht, selbst wenn sein Kollege, Jörg Maler, ein eigenes Bekenntnis auf der Grundlage des Apostolischen Glaubensbekenntnisses schrieb. Während Philips und Marpeck wie Hubmaier das Bekenntnis während der Taufe forderten, das gelegentlich das Apostolische Glaubensbekenntnis eingeschlossen haben wird, gibt es doch keinen Beweis dafür, dass das auch wirklich geschah. Das Apostolische Glaubensbekenntnis war für viele Täufer ziemlich unwichtig, und auch wenn nur wenige Täufer es kritisierten, werden wohl die meisten ihren Feinden den rechtlichen Gebrauch dieses Bekenntnisses übel genommen haben, mit dessen Hilfe sie selbst verurteilt werden sollten.

3. Gegenwärtige Bemühungen um das Apostolische Glaubensbekenntnis

Seit der Reformationszeit haben die meisten Mennoniten dem Inhalt des Apostolischen Glaubensverständnisses zugestimmt. Unter den Mennoniten wurden zahlreiche Bekenntnisse verfasst, die im weitesten Sinne mit dem Apostolischen Glaubensverständnis übereinstimmen. Doch nur relativ wenige Gemeinden haben dieses Bekenntnis auch liturgisch genutzt, und nicht viele Gemeindeglieder wussten, dass es ein solches Bekenntnis überhaupt gab. Die Diskussion darüber unter den Mennoniten hat zu einigen kritischen Anfragen geführt.

Erstens haben Mennoniten das Apostolische Glaubensbekenntnis oft unterschiedslos mit Bekenntnissen verbunden, die eine genaue Zustimmung zu den einzelnen Aussagen fordern und rechtliche Strafen androhen, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird. Genau das wurde kritisiert. So interpretiert Gerald Biesecker-Mast das Apostolische Glaubensbekenntnis als einen Ausdruck von „Orthodoxie“, mit dem „bestimmten Formulierungen, die für das Christentum zentral sind, wörtlich zugestimmt wird“ (Biesecker Mast, Separation, S.138). Orthodoxe Aussagen unterstreichen die „sakramentalen Eigenschaften (…) des geschriebenen Wortes“ und nehmen an, dass „einfach nur mit dem Bekenntnis überein zustimmen oder es zurück zu weisen ein wichtiger Ausdruck des Glaubens ist“ (ebd., 45). Riedemann jedoch nutzte das Apostolische Glaubensbekenntnis auf kreativere und praktischere Weise als so. Da Biesecker-Mast die Funktion dieses Bekenntnisses so eng fasste, schloss er, dass Riedemann es kaum mehr als solches zu erkennen gab (ebd.); seine Rechenschaft „verdunkelte“ und fasste das Apostolische Glaubensbekenntnis neu (ebd., 136 f.).

Doch diese Kritik berührt, nur indirekt, einen der fünf ursprünglichen Funktionen des Glaubensbekenntnisses, nämlich die normative. Die übrigen Funktionen werden von ihm übersehen. Von Alters her bis heute wurde das Apostolische Glaubensbekenntnis genutzt, um die christlichen Grundlagen der recht unterschiedlichen Theologien und kirchlichen Praktiken zu organisieren und zu bestätigen. Darüber hinaus haben weder das Apostolische Glaubensbekenntnis noch die ihm vorangegangenen Bekenntnisse ihre normative Funktion darauf ausgedehnt, die exakte Rezeption durch Androhung von Strafen zu sichern. Es ist gelegentlich zwar so eingesetzt worden, und Mennoniten können sicherlich diesen Gebrauch, besser Missbrauch des Apostolischen Bekenntnisses kritisieren. Auch wenn die meisten Mitglieder der Mennonitengemeinden den Bekenntnissen im Allgemeinen beipflichten, einige wohl nicht, können diese Bekenntnisse doch wenigstens untereinander diskutiert werden.

Viele Aussagen, die „Bekenntnisse“ genannt werden oder die wie Bekenntnisse funktionieren, sind nicht als solche gemeint gewesen, sondern umreißen die Grundüberzeugungen, die eine christliche Körperschaft leiten: z. B. verstehen die Gemeinsamen Überzeugungen (Basic Convictions), die kürzlich von der →Mennonitischen Weltkonferenz verabschiedet wurden, Bekenntnisse als Leitlinien für den Leib Christi. Das Apostolische Glaubensbekenntnis kann auch als ein „Bekenntnis“ genutzt werden, um seine ursprünglichen Funktionen wahrzunehmen, auch seine täuferischen und andere Funktionen in den mennonitischen Kirchen heute (vgl. Finger, Confessions of Faith, 2002). Auch wenn die meisten ihrer Mitglieder ihnen größtenteils beipflichten, nur einige Mitglieder nicht, so können diese Überzeugungen wenigstens unter ihnen diskutiert werden.

Zweitens kritisieren Mennoniten das Apostolische Glaubensbekenntnis oft, weil es von Jesu Geburt bis zu seinem Tod springt und sein Leben und seine Lehren überspringt. Das würde ernsthaft die Bedeutung der Evangelien im Neuen Testament und im christlichen Leben schmälern. Und wo immer das Rezitieren eines Bekenntnisses zum eigentlichen Ausdruck des christlichen Glaubens wird, schmälern diese Auslassungen die Rolle der Ethik im individuellen und sozialen Leben. So können sich Mennoniten nicht einfach auf das Apostolische Glaubensbekenntnis verlassen, als ob es alles bestätigt, was sie als wichtig ansehen. Es hat einige Schwächen: in dem, was es nicht sagt und in der negativen Weise, wie es genutzt werden kann – vor allem wenn es nur auf eine vom Leben abgehobene Weise verbalisiert wird, abgesehen vom aktiven Glauben. Doch diese Schwächen müssen nicht die Bedeutung dessen schmälern, was dieses Bekenntnis sagt, und auch nicht die vielen Möglichkeiten, es zu nutzen.

Quellen (Auswahl)

Lydia Müller (Hg.), Glaubenszeugnisse oberdeutscher Taufgesinnter, Bd. 1, Leipzig 1938. - Hans Hut, Ein christlicher underricht, wie gotlliche geschrift vergleicht und geurtailt solle werden. Aus kraft des heiligen geists und zeuknus der drei tail chirstlichen glaubens sambt irem verstand (Müller, 28–37). - Leonhard Schiemer, Erstlich ein Epistl an die gmain zu Rottenburg geschrieben, darinnen hübsche erklärungen der 12 hauptstück unsers christlichen glaubens begriffen sein (Müller, 44–58). - Balthasar Hubmaier, Schriften, hg. von Gunnar Westin und Torsten Bergsten, Gütersloh 1962. - Peter Riedemann, Rechenschaft unsrer Religion, Lehre und Glaubens, 3. Aufl., Cayley, Alberta, Kanada, 1974.

Literatur (Auswahl)

Liuwe Westra, The Apostles' Creed: origin, history and some early commentaries, Turnhout (Belgien), 2002. – J. N. D. Kelly, Altchristliche Glaubensbekenntnisse: Geschichte und Theologie, Göttingen 1972. - Gerald Biescker-Mast, Separation and the Sword in Anabaptist Persuasion, Telford, Pa., 2006. - Gemeinsame Überzeugungen, Mennonitische Weltkonferenz, 2006. – Alfred Neufeld, Was wir gemeinsam glauben. Mennonitische Weltkonferenz, 2007. - Thomas Finger, Confessions of Faith in the Anabaptist/Mennonite Tradition, in: Mennonite Quarterly Review 76, 3, 2002, 277–297.

Thomas Finger

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