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Österreich (Mennonitische Freikirche)

1. Beginn der missionarischen Arbeit

Die neuere Geschichte der Mennoniten in Österreich begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Mennonitische Flüchtlinge waren aus der heutigen Ukraine nach Österreich gekommen, wodurch das →Mennonite Central Committee (MCC) auf Österreich aufmerksam wurde. Die nordamerikanischen Mennoniten klinkten sich in den Marshallplan ein und brachten Hilfsgüter nach Österreich. Auch die geistliche Not sollte gelindert werden, und so beschloss die mennonitische Missionsorganisation BOMAS (Board of Mission and Service, meist mit „Missionsbehörde“ übersetzt) in Österreich missionarisch tätig zu werden. Da die meisten Missionswerke in Wien und Salzburg stationiert waren, fiel die Entscheidung für den Standort bewusst auf Linz, wo in den zwanzig Flüchtlingslagern in und um Linz rund 30.000 Flüchtlinge lebten. Im Oktober 1953 trafen die zwei nordamerikanischen Missionarsfamilien Vogt und Gossen in Linz ein, um in den Flüchtlingslagern in und um Linz Lebensmittel, Kleidung, Decken, Kohle usw. zu verteilen, aber auch, um Bibelstunden abzuhalten.

Aus gesundheitlichen Gründen kehrte Familie Gossen im Mai 1954 nach Amerika zurück, und Familie Vogt übersiedelte nach Neuwied, wo zu dieser Zeit bereits eine →Mennoniten-Brüdergemeinde bestand. Als Ersatz für sie kam Familie Abe und Irene Neufeld Mitte Januar 1955 in Linz an. Im März 1955 stieß die Missionarin Maria Foth hinzu, die vor allem in den Flüchtlingslagern Kinderstunden abhielt. Anfangs fanden die Gottesdienste in dem kleinen Wohnzimmer der Familie Neufeld statt, später mieteten sie einen Saal im Gasthaus Seimayr, wo die Gottesdienste und die Sonntagsschule von 100 bis 120 Personen besucht wurden. Bald wuchs der Wunsch nach einem eigenen Gemeindehaus, das im Februar 1958 im Beisein von mehr als dreihundert Personen eröffnet werden konnte. Zu dieser Zeit gab es auch erste Bemühungen, in Wels und Steyr mit einer Gemeindegründungsarbeit zu beginnen, und in Gallneukirchen und Enns fanden regelmäßig Veranstaltungen für Erwachsene und Kinder statt.

2. Entwicklung der Gemeinden

Linz

Die Geschichte der Gemeinde in Linz ging wechselhaft weiter. Die Gemeinde in Linzentwickelte sich nicht geradlinig. Hauptgrund dafür war der häufige Mitarbeiterwechsel in den folgenden Jahren. Ende 1969 hatte die Gemeinde 68 Mitglieder, 95 Personen besuchten durchschnittlich den Gottesdienst, und 65 kamen zur Sonntagsschule. In den folgenden Jahren wirkten mindestens 15 Personen als Prediger, Missionare und Praktikanten in der Gemeinde, ehe im Oktober 1987 Reinald Leichte als Prediger der Gemeinde eingesetzt wurde. Zu dieser Zeit hatte die Gemeinde 61 Mitglieder.

1990 kam es zur Gründung der Christlichen Gemeinde Urfahr, aus der 2013 die Christliche Gemeinde Gallneukirchen hervorging. Leider gelang es dieser nicht, Anschluss an den Bund der Mennonitischen Freikirche Österreichs (MFÖ) zu finden, weshalb die Gemeinde Urfahr 2002 aus diesem Bund austrat.

Im September 1995 trat die gesamte Gemeindeleitung nach Konflikten zurück, und auch Reinald Leichte beendete seinen Dienst. In den folgenden Jahren blieb die Gemeinde ohne vollzeitlichen Mitarbeiter. In dieser Zeit erreichte die Gemeinde mit 87 Mitgliedern (2000) ihren Höchststand. Von 2005 bis 2010 war Johann Schoor als Teilzeitprediger angestellt. In dieser Zeit entstand die Gemeinde Grace International Fellowship, die ebenfalls nicht zum Bund der MFÖ gehört. Die Mitgliederzahl sank von 84 (2004) auf 70 (2010).

Von November 2010 bis Juni 2013 dienten Martin und Lena Podobri als Pastorenehepaar. In dieser Zeit kam es in der Gemeindeleitung zum Generationswechsel und zur Neuausrichtung. Ende 2014 hatte die Gemeinde 71 Mitglieder, rund 50 Erwachsene und 20 Kinder besuchten durchschnittlich einen Gottesdienst.

Wels

Die Arbeit in Wels wurde 1958 gemeinsam von Missionaren des Europäischen Evangelisations-Kreuzzuges und von Abe und Irene Neufeld aus Linz begonnen. Im August 1960 sandte die Missionsbehörde Familie Lorenz und Selma Warkentin nach Wels. 1961 war es möglich, ein Gebäude in der August-Göllerich-Straße zu erwerben und zum Teil umzubauen. 1962 hatte die Gemeinde bereits 14 Mitglieder, 5 Sonntagsschulklassen, und zwischen 50 und 60 Personen kamen in den Gottesdienst. 1966 kam es zur Gründung der Christlichen Bücherzentrale Wels. 1967 wurde Georg Emrich als Hilfsprediger teilzeitlich in der Gemeinde angestellt. 1969 zog Familie Warkentin nach Traunreut in Bayern, um dort mit einer Gemeindegründung zu beginnen. 1970 wurde Georg Emrich die Leitung der Gemeinde übertragen, der 1974 zum Missionswerk Neues Leben wechselte. Ihm folgten die Ehepaare Peter und Agnes Penner (1975 – 1976) und Johann und Brunhilde Schoor (1976 – 1978). 1982 zog Rolf-Rüdiger Schuster mit seiner Familie nach Wels. Bis 1988 hatte er die Aufgabe des Pastors inne. Seither hat die Gemeinde keinen vollzeitlichen Pastor mehr. Ab 1988 engagierte sich die Gemeinde in der Arbeit unter Jugoslawen. 1992 stellten diese bereits ein Viertel der Mitglieder der Gemeinde.

Nachdem es 1989 mehrfach „zu ernsten sonntäglichen Platzproblemen“ gekommen war, „entschlossen sich die etwa 65 Geschwister der Gemeinde Wels, das Gemeindehaus (…) abzureißen und neu aufzubauen.“ 1991 wurde es eingeweiht (aus Briefen von Franz Rathmair an Adolf Schnebele und Gerhard Bucher 1989/1990/1991). Aber schon 1995 wurde festgestellt, dass zu klein gebaut worden war. Von November 2002 bis Sommer 2007 war der Deutsche Peter Brandes vollzeitlicher Mitarbeiter in der Gemeinde, ehe er zum überkonfessionellen Missionswerk Operation Mobilisation wechselte. Seit Sommer 2011 ist der gebürtige Tiroler Christian Bensel als teilzeitlicher Prediger in der Gemeinde angestellt. Seit 1. Februar 2013 hat die Gemeinde mit Martin Berger überdies einen teilzeitlich angestellten Jugendmitarbeiter. Ende 2014 bestand die Gemeinde aus 100 Mitgliedern.

Steyr

Anfang 1959 übernahm Familie Rüschhoff die Nacharbeit einer Filmvorführung von Henry Warkentin. Kurz zuvor hatte Warkentin das Haus Nummer 7 in der Sepp-Stöger-Straße in Steyr erworben. Rüschhoffs blieben bis Mitte 1965. Die Arbeit selbst war schwierig. Ende 1964 hatte die Gemeinde 6 Mitglieder, 18 Gottesdienstbesucher, 2 Sonntagsschulklassen mit 20 Besuchern, und 12 Personen besuchten die Bibelstunde. Im März 1967 übernahm Familie Timnick die Arbeit und führte sie bis Sommer 1971 weiter. Ihnen folgten die deutsche Familie Helmut und Doris Funck. Zu dieser Zeit meinte Georg Emrich über die Arbeit: „Eine der schwierigsten Missionsstationen, wenn nicht überhaupt die schwierigste der M. B. (Mennonitenbrüdergemeinde) Arbeit in Österreich, ist Steyr.“

Funck führte viele evangelistische Einsätze durch, so dass es in den folgenden Jahren zu einem Aufbruch kam. Als Funcks 1979 die Leitung der Gemeinde an Franz und Regina Rathmair übergaben, hatte die Gemeinde 34 Mitglieder. Franz Rathmair leitete die Gemeinde bis 1985 und ging dann zum Studium nach Fresno, USA. Ihm folgte das kanadisch-deutsche Pastorenehepaar Artur und Debbie Baerg. Trotz Turbulenzen erhöhte sich die Mitgliederzahl binnen 5 Jahren von 36 auf 58 im Jahre 1990. Dann kam es allerdings zu einem Konflikt in der Leitung. Franz Tempelmayr verließ mit mehr als einem Dutzend Mitglieder die Gemeinde, um die exklusive Brüdergemeinde Steyr zu gründen. Bereits 1993 war die Lücke, die die Trennung hervorgerufen hatte, wieder geschlossen. Als die Baergs Steyr 1995 verließen, hatte die Gemeinde 63 Mitglieder. Zu dieser Zeit kehrte Familie Rathmair nach Steyr zurück. Neben dem Jugendpastor Markus Deutsch war Franz Rathmair ab 1997 teilzeitlich in der Gemeinde angestellt. Von Ende 2004 bis Sommer 2008 war er wiederum der angestellte Pastor der Gemeinde. 2007 erreichte die Gemeinde mit 75 Personen ihren höchsten Mitgliederstand. Turbulenzen führten dazu, dass Rathmairs die Gemeinde 2008 verließen. Josef Steiner und Connie Hartman übernahmen interimistisch die Leitung der Gemeinde. Richard und Hazel Funk unterstützten sie. In dieser Zeit gelang es, Timm Smutny als Pastor zu gewinnen. 2014 hatte die Gemeinde 53 Mitglieder.

Wien Meidling

1979 führte die von Abe und Irene Neufeld 1970 gegründete Gemeinde Tulpengasse (Tuga) eine Evangelisation im südlichen Wien durch, wodurch einzelne Bibelkreise auch im Süden der Stadt entstanden. „1981 wurde der erste Gottesdienst in der Volkshochschule Hietzing gefeiert. 1983 lösten sich die Hietzinger aus der Tulpengasse und verstehen sich seither als selbstständige lokale Gemeinde.“ (Quelle des Lebens, Nr. 1, 1989, 6). Zu dieser Zeit hatte die Gemeinde bereits 38 Mitglieder. Die Gemeinde wuchs in den Anfangsjahren rasch und bestand 1988 bereits aus 60 Mitgliedern. Von Oktober 1989 bis Oktober 1990 unterstützte das pensionierte Pastorenehepaar Ann und Rudy Boschmann die Gemeinde. Am 1. September 1992 trat der Deutsche Harald Beutel seinen Dienst als Pastor der Gemeinde an. 1995 hatte die Gemeinde 71 Mitglieder und erreichte damit einen Höchststand. Im Frühjahr 1995 tauchte in der Gemeinde die Frage auf, wie die charismatische Erneuerung und der Toronto-Segen zu bewerten seien. Die Folge waren Spannungen, die u. a. auch dazu führten, dass Harald Beutel seinen Dienst aufgab. Bis 1997 schrumpfte die Gemeinde auf 48 Mitglieder. 1996 gelang es, ein Haus in der Linzerstraße zu erwerben und zu renovieren. Der Gottesdienstbesuch nahm in dieser Zeit wieder zu. Im Herbst 2005 kam es dann zum Kauf der Räumlichkeiten in der Hetzendorferstr. 98. 2006 hatte die Gemeinde 73 Mitglieder und erreichte ihren bisherigen Höchststand. Leider kam es innerhalb der Gemeinde immer wieder zu Spannungen. 2007 verselbstständigte sich ein Jugendhauskreis. Ende 2014 bestand die Gemeinde aus 56 Mitgliedern. Als ihr Pastor wurde Roger Nufer 2014 in Teilzeitbeschäftigung (75 %) angestellt.

Salzburg

Im Februar 1969 kamen Don und Frances Enns nach Salzburg, um an die missionarischen Einsätze in den Jahren davor anzuknüpfen. 1972 konnten sie einen Raum im „Haus der Donauschwaben“ mieten. Bereits 1973 besuchten rund 25 Personen den Gottesdienst. Von Ende 1973 bis Mitte 1975 verstärkten Reinhold und Renate Buxbaum die Arbeit in Salzburg. Als Familie Enns im Frühjahr 1977 nach Kanada zurückkehrte, übernahmen Gerhard und Anny Jantz die Arbeit bis zu Gerhards Tod 1985. Von 1984 bis 1998 arbeitete der Österreicher Erwin Hörandner zunächst als Vikar, später als Pastor in der Gemeinde Salzburg mit. Die Frage der Räumlichkeiten kam in dieser Zeit immer wieder auf. Von 1979 bis 1984 traf sich die Gemeinde in der Petzoldgasse. Von 1984 bis 1996 benutze die Gemeinde wieder das „Haus der Donauschwaben“. 1984 hatte die Gemeinde 25 Mitglieder. Ab Mai 1996 traf sich die Gemeinde in der Kapelle des Diakoniezentrums Salzburg-Aigen.

In der Gemeinde gab es ab 1990 immer wieder Spannungen, was das Wachstum der Gemeinde verhinderte. Beim Ausscheiden Hörandners 1998 hatte die Gemeinde 21 Mitglieder. Von Frühjahr 1999 bis Ende 2004 arbeiteten die Missionare von Mennonite Brethren Missions and Service Richard und Hazel Funk in der Gemeinde mit. In dieser Zeit erlebte die Gemeinde einen Aufschwung. Ende 2004 hatte die Gemeinde 43 Mitglieder, rund 70 Personen besuchten durchschnittlich den Gottesdienst. Eine 2003 beginnende Diskussion über die Glaubens- oder Kindertaufe sollte den Anfang vom Ende einläuten. Als es 2007 zu einer Entscheidung kam, war die Zahl der Mitglieder auf 30 geschrumpft, und die Zahl der Gottesdienstbesucher hatte sich halbiert. In den Folgejahren verließen weitere Personen die Gemeinde, so dass die Gemeinde am 10. 10. 2010 die Entscheidung traf, sich aufzulösen.

Gmunden

Die Ursprünge der Mennonitischen Freikirche Gmunden gehen auf einen Hauskreis innerhalb der evangelischen Kirche zurück, der sich von der Kirche löste, um Freikirche zu werden. Als Richard und Hazel Funk 1987 nach Gmunden kamen, war Gmunden bereits eine Tochtergemeinde von Wels. Vom ursprünglichen Hauskreis war nur noch eine Person in der Gemeinde übrig geblieben. 1988 kamen Leonhard Ziegler mit seiner Frau Bärbel wie auch Kurt Mühlematter nach Gmunden, um in der Gemeinde mitzuarbeiten. Die Arbeit entwickelte sich seit dieser Zeit gut, und bereits 1990 hatte die Gemeinde 17 Mitglieder. Im Sommer 1993 stieß Robert Greuling als Jahrespraktikant zur Gemeinde. Aufgrund der unbefriedigenden Raumsituation wandte man sich an den Landesschulrat mit der Bitte, das Bundesrealgymnasium in Gmunden vorübergehend benützen zu dürfen. Dank der starken Unterstützung des Direktors wurde dies der Gemeinde erlaubt. Daraus wurde eine Dauer-Zwischenlösung, die bis ins Jahr 2008 anhielt. Die Gemeinde wuchs in all den Jahren stetig weiter. Im Sommer 1998 hatte die Gemeinde bereits 41 Mitglieder, 80 bis 100 Personen (inklusive Kinder) besuchten die Gottesdienste. 1999 verließ das Ehepaar Funk die Gemeinde, um in der Mennonitischen Freikirche Salzburg mitzuwirken. Im Januar 2000 stieg Irene Schuster, eine Mitarbeiterin der Deutschen Missionsgemeinschaft, als Jungscharmitarbeiterin in die Gemeindearbeit mit ein. Von Oktober 2005 bis März 2006 arbeitete das kanadische Ehepaar Georg und Mary Bayer in der Gemeinde mit. 2008 konnte die Gemeinde ein leerstehendes Gebäude in der Cumberlandstraße 64 mieten, und 2014 gelang , das Gebäude zu erwerben. Da es in all den Jahren keine größeren Konflikte in der Gemeinde gab, wuchs die Zahl der Gottesdienstbesucher wie auch die der Mitglieder kontinuierlich. Ende 2014 hatte die Gemeinde 85 Mitglieder und war damit nach Wels die zweitgrößte Gemeinde der MFÖ.

Liezen

Ab 1974 arbeiteten mehrere kleine Teams von Operation Mobilisation in der steirischen Stadt Liezen. Im Herbst 1976 folgte ein elfköpfiges Jahresteam, das durch persönliche Evangelisation und Haus-zu-Haus-Einsätze mit vielen Menschen über den Glauben ins Gespräch kam. Die daraus entstandene Gruppe wurde von 1977 bis 1980 vom Schweizer Ehepaar Franz und Anita Nötzli betreut. Im Juni 1982 gab sich die überkonfessionelle Gruppe den Namen „Pro Christo“. Von September 1982 bis Mai 1987 arbeitete das kanadische Ehepaar Albert und Diane Friesen in der Gemeinde mit. 1984 kam es dann zur Gründung der Christlichen Gemeinde Liezen. Die Folge war, dass es zu starken Spannungen mit Pro Christo kam. 1993 konnte das Haus, in dem sich die Gemeinde traf, erworben werden. Das kanadische Ehepaar Frank und Gwen Wiebe arbeitete von 1994 bis zur ihrer Pensionierung im Jahre 2000 in der Gemeinde mit. In all den Jahren gab es jedoch keinen Aufschwung in der Besucher- und Mitgliederzahl. 1993 hatte die Gemeinde zwölf Mitglieder, im Jahre 2000 nur noch fünf. Die Gemeinde löste sich schließlich auf, das Haus wurde verkauft, und der verbleibende Rest kehrte zu Pro Christo zurück, das bis heute existiert.

3. Mennonitische Freikirche Österreichs

1962 gründeten die Gemeindeverantwortlichen den Verein für Evangelisation und Förderung der Mennonitischen Brüdergemeinden. 1968 schlossen die entstandenen Gemeinden sich zur Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Brüdergemeinden in Österreich (kurz AMBÖ) zusammen. Ziel war es, dass die Gemeinden finanziell selbstständig werden und die Missionare durch einheimische Pastoren ersetzt werden sollten. Die weiteren Entwicklungsjahre waren von einem Auf und Ab gezeichnet, deren Höhepunkte mit insgesamt acht Gemeinden im Jahr 2000 und 477 Mitgliedern (2004) und deren Tiefpunkt 2010 mit der Auflösung der Friedensgemeinde Salzburg und 368 Mitgliedern erreicht wurde. Die Ältesten der fünf übrig gebliebenen Gemeinden der Mennonitischen Freikirche Österreich (1992 kam es zur Namensänderung), der seit Juli 2001 „staatlich eingetragene(n) religiöse(n) Bekenntnisgemeinschaft“, trafen sich im Januar 2011 zum Startschuss von MFÖ erneut, um sich auf ihre historischen Wurzeln zu besinnen und die Zukunft neu zu gestalten. Im August 2013 wurden sie, zusammen mit vier anderen Gemeindebünden, als „Freikirchen in Österreich“ staatlich anerkannt. Im Januar 2014 gehörten der MFÖ fünf rechtspersönliche Gemeinden mit insgesamt 372 getauften Mitgliedern an.

Die Geschichte der Mennoniten in Österreich verläuft über all die Jahre wechselhaft. Obwohl es da und dort ermutigende Entwicklungen gab und gibt, ist der Bund auch nach über sechzig Jahren noch der kleinste freikirchliche Gemeindebund in Österreich.

Literatur

Margaret Epp, Tulpengasss 8: A Church Blossoms in Vienna, Canadian Conference Mennonite Brethren Churches, Winnipeg 1978. - Martin Podobri, Die Mennoniten in Österreich. Studien zur Geschichte christlicher Bewegungen reformatorischer Tradition in Österreich, Bd. 9, Bonn 2014. - Franz Rathmair, Die Mennonitische Freikirche Österreich, 2008 – Zeitschriften: Gemeinsam. Gemeindeblatt der Mennonitischen Freikirche Österreich. - Quelle des Lebens. Zeitschrift des Bundes Europäischer Mennonitischer Brüdergemeinden. - Protokolle in Gemeinde- und Organisationsarchiven. - Archiv: Hiebert Library Archives, Fresno, Kalifornien.

Martin Podobri

4. Das Verhältnis der Mennonitischen Freikirche zum Staat

Mit Verordnung vom 26. August 2013 der Republik Österreich (Bundesgesetzblatt II/Nr. 250, abgek. BGBl) wurde die Mennonitische Freikirche im Rahmen eines Zusammenschlusses von fünf freikirchlichen Gemeindebünden („Die Freikirchen“) gesetzlich anerkannt. Für diese Gemeindebünde (Baptisten, Evangelikale, Pfingstler) war damit ein jeweils unterschiedlich langwieriger und konfliktreicher Prozess zu einem Ende gebracht worden. Der kleinste dieser Gemeindebünde, die Mennonitische Freikirche in Österreich (MFÖ), der fünf Gemeinden im gesamten Bundesgebiet mit knapp vierhundert Mitgliedern umfasst, entstand nach 1945 durch Zuzüge von Mennoniten aus Osteuropa und die Missionsarbeit nordamerikanischer Mennoniten. Diese Gemeinden blickten aber auf eine spezifische Vorgeschichte in der Habsburgermonarchie zurück, verfügte doch eine Mennonitengemeinde im Nordosten des Reiches über ein behördlich genehmigtes Statut. Die Konstituierung dieser Gemeinde in Lemberg-Kiernica im Jahre 1908 beendete die rechtliche Unsicherheit über den Status der Mennoniten, die von Joseph II. in dem nach der ersten polnischen Teilung an das Habsburgerreich gefallenen Königreich Galizien aufgenommen worden waren, jedoch als „autokephale Bildung innerhalb der evangelischen Kirche“ galten. Als 1998 das österreichische Religionsrecht überarbeitet wurde (BGBl I Nr. 19/1998), regten die Mennoniten an, bei dem Bescheid vom 24. 11. 1908 anzuknüpfen. Das ist aber nicht geschehen, deshalb strengten sie ein Beschwerdeverfahren um die Feststellung des Bestandes als gesetzlich anerkannte Kirche an, das aber zuletzt vom Österreichischen Verwaltungsgerichtshof (20. 9. 2012) als unbegründet abgewiesen wurde. So blieb die Rechtsmeinung aufrecht, es handle sich bei ihnen um eine autokephale Bildung innerhalb der Evangelischen Kirche, und das behördlich genehmigte Statut hätte sich nur auf Galizien bezogen, zumal nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie dieser Rechtsvorgang auch nicht in das österreichische Staatskirchenrecht implementiert wurde.

Im Zentrum des österreichischen Religionsrechts steht als Folge des positivistischen Charakters der österreichischen Rechtskultur die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft. Sie erfolgt im Sinne einer Konzession auf der Grundlage des so genannten Anerkennungsgesetzes von 1874 (Reichsgesetzblatt, abgek. RGBl. Nr. 68/1874), das durch das Auftreten der Altkatholiken veranlasst worden war. Die 1874 bestehenden christlichen Kirchen und die mosaische Religionsgesellschaft galten entweder als historisch (Römisch-kath. Kirche) oder aufgrund der josefinischen Toleranzgesetze (Akatholiken: Ev. Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses, Griechisch-orthodoxe Kirche; mosaische Religionsgesellschaft) seit 1849 als anerkannt. Sie durften oder mussten sich als „privilegierte Corporationen des öffentlichen Rechts“ verstehen und waren als größenmäßig sehr unterschiedliche Staatskirchen in die öffentliche Verwaltung eingebunden (Evidenzhaltung der Bevölkerung, Führung der Geburts-, Trauungs- und Sterberegister; Intervention bei Eheschließungen), wobei die römisch-katholische Kirche mit ca. 91% Anteil an der Bevölkerung (1910) die dominierende Rolle spielte.

Nur diesen gesetzlich anerkannten Kirchen kam die korporative Religionsfreiheit gem. Art. 15 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG 1867) zu, während den Anhängern eines nicht anerkannten Bekenntnisses lediglich eine „häusliche Religionsübung“ (Art. 16 StGG) eingeräumt wurde. Den 1877 anerkannten Altkatholiken (RGBl. Nr. 99/1877) war 1880 mit der Herrnhuter Brüderkirche eine Freikirche gefolgt, der mit kaum mehr als 200 Mitgliedern in zwei Gemeinden Nordböhmens die Anerkennung zuteil wurde (RGBl. Nr. 40/1880). Diese äußerst entgegenkommende Haltung der Kultusverwaltung ist sehr unterschiedlich beurteilt worden: als Korrektur der josefinischen Toleranzpolitik, welche 1781 die Böhmischen Brüder ausgeschlossen hatte, aber auch als Versuch, die fragile Struktur des Protestantismus durch diese Konkurrenz noch weiter zu schwächen.

Als die Freikirchen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ihre Missionstätigkeit in Österreich zu entfalten begannen, konnten sie nicht mit einem solchen Entgegenkommen rechnen, im Gegenteil, ihnen wurde sehr bald die restriktive Rechtslage vor Augen geführt und die Engmaschigkeit des österreichischen Kultusrechts zur Kenntnis gebracht. Ihre Anhänger wurden durch die religionspolizeilichen Maßnahmen auf den „steinigen Weg“ der Konfessionslosen gewiesen. In den biographischen Aufzeichnungen der Missionare aller Freikirchen wurde die Habsburgermonarchie als „härtestes Pflaster“ bezeichnet, wo Polizeiverhöre, Versammlungsverbote und Inhaftierungen auf der Tagesordnung standen. Kernpunkt der Auseinandersetzungen war die Interpretation des Art. 16 StGG, des „Hausgottesdienstes“ und der „häuslichen Religionsübung“, insbesondere ob dazu auch Freunde und gleich gesinnte Glaubensgenossen eingeladen werden durften. Wegen fortwährender Einschränkungen der Missionstätigkeit wurde die Evangelische Allianz eingeschaltet, welche bei ihrer Hauptversammlung in Basel 1879 die Grundrechtsverletzungen in Österreich in den Mittelpunkt ihrer Beratungen rückte und eine hochrangige Delegation nach Wien schickte, um bei Kaiser Franz Joseph und dem österreichischen Kultusministerium zu intervenieren. Dadurch konnte die Bildung einer evangelikalen Freikirche (Reformierte Freikirche nach dem Vorbild der Free Presbyterian Church of Scotland) in Böhmen erreicht werden, die aber nur als privatrechtliche Institution tätig werden durfte und erst nach dem Zusammenbruch des Habsburgerreiches als Jednota Českobratrská (Tschechische Brüderunität) anerkannt wurde.

Sie hatte sich als Freikirche gegenüber der Evangelischen Kirche profiliert, indem sie die Verbindung von Thron und Altar als verhängnisvolle Fehlentwicklung geißelte und die gesetzliche Anerkennung als Verrat am ursprünglichen kirchlichen Auftrag, ja sie kritisierte diese sogar als Versuch einer staatlichen Instrumentalisierung. Mit der Anerkennung verliere eine Kirche alles, was ihr Kraft verleiht, argumentierte einer der prominenten Freikirchler, der auf der gemeinsam mit den Baptisten und Methodisten veranstalteten Allianzkonferenz in Wien (15. 3. 1900) die Vorbehalte gegen die Anerkennung auf den Punkt brachte: „Einer Kirche Christi sei es unwürdig, staatliche Anerkennung nachzusuchen.“ Diese mit charismatischer Vollmacht vorgetragene Lehrmeinung wurde aber nicht allgemein geteilt, wenn sie auch nicht wirkungslos verhallte.

Die gesetzliche Anerkennung blieb aber die einzige Möglichkeit, um sich rechtlich zu konstituieren, denn die Rechtsform eines Vereins war per se ausgeschlossen. 1892 hatten bereits die Wesleyanischen Methodisten einen Antrag auf Anerkennung gestellt, der aber mit Bescheid vom 30. 6. 1896 abgelehnt wurde. Begründet wurde die Ablehnung mit dem 20. Artikel des von John Wesley nach anglikanischem Vorbild formulierten Bekenntnisses, der eine abfällige Bemerkung über das Messopfer der römisch-katholischen Kirche enthielt und als „Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche“ bewertet wurde. 1906 stellten die Baptisten erstmals einen Antrag auf Anerkennung, der aber wie etliche weitere im Sand verlief. Je mehr diese Freikirchen als landfremd und von einer im Ausland befindlichen Leitung abhängig stigmatisiert wurden, umso heftiger verwiesen sie auf die grundlegenden Freiheitsrechte in den USA und priesen die dortige „Trennung von Staat und Kirche“ als Lösung.

Die Rechtslage änderte sich erst mit dem Staatsvertrag von St. Germain 1919. Jener Friedensvertrag, den die etablierten Kirchen als Katastrophe empfanden, brachte den Anhängern gesetzlich nicht anerkannter Kirchen eine ganz erhebliche Verbesserung, denn er hob den Artikel 16 StGG auf und räumte allen Staatsbürgern das individuelle Recht ein, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben (Art. 63 StV St. Germain). Die korporative Religionsfreiheit blieb freilich den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vorbehalten. Während die Anerkennung der Herrnhuter Brüdergemeine nach 1918 ausdrücklich rezipiert und auf das von Ungarn abgetretene „Burgenland“ erstreckt wurde, unterblieb eine vergleichbare Regelung im Blick auf die Mennoniten, die in Österreich erst nach 1945 Fuß fassten.

Der Kreis der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften war unterdessen um den hanifitischen Ritus des Islam (1912) erweitert worden, die nächste Anerkennung kam erst 1951 zustande und betraf wiederum eine Freikirche, die Methodistenkirche (BGBl Nr. 74/1951 mit Novelle BGBl. II Nr. 190/2004 wegen der Namensänderung: Evangelisch-methodistische Kirche), 1955 in zeitlicher Nähe zum österreichischen Staatsvertrag die Mormonen. Anerkennungsanträge der Baptisten (1906, 1915, 1919, 1964) und Adventisten (1908, 1920) scheiterten oder wurden nicht behandelt.

Darin lag eine besondere Pointe des Anerkennungsrechts, dass eine Anerkennung rechtlich nicht durchsetzbar war, weil die Antragsteller keinen Anspruch auf eine Erledigung im Verordnungswege hatten. Die Baptisten, die 1922 einen Hilfsverein gebildet hatten, standen 1969 unmittelbar vor der Anerkennung, da stoppten sie das Verfahren, weil eine neu gebildete Bundesleitung wieder zu den historischen Vorbehalten zurückkehrte und die Anerkennung als „Sündenfall“ einer Freikirche empfand.

Eine grundlegende Änderung des Anerkennungsrechts erbrachte das Bekenntnisgemeinschaftengesetz 1998 (BekG BGBl I, Nr. 19/1998), das den Anerkennungsvorgang in zwei Stufen teilte, die staatliche Registrierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft erleichterte, aber als zweite Stufe die gesetzliche Anerkennung und damit die Vermittlung einer öffentlich-rechtlichen Stellung an Bedingungen knüpfte (Mitgliederbestand von zwei Promille der österreichischen Bevölkerung, d. i. 16.000), welche die Freikirchen nicht erfüllen konnten. Dieses Gesetz, das auch internationaler Kritik ausgesetzt war (Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 31. 7. 2008, 40.825/98 und vom 26. 2. 2009, 76.581/01) und deshalb novelliert werden musste (BGBl I, Nr. 84/2010; I Nr. 78/2011), weist eine prohibitive Grundtendenz auf, die sich nicht gegen die Freikirchen, sondern gegen neureligiöse Bewegungen innerhalb des „Marktes der Religionen“ richtete, indem es die Schrankenformel der Europäischen Menschenrechtskonvention (1958) konkretisierte (Versagung bei Aufforderung zu einem mit Strafe bedrohten gesetzwidrigen Verhalten, bei einer Behinderung der psychischen Entwicklung von Heranwachsenden, bei Verletzung der psychischen Integrität und bei Anwendung psychotherapeutischer Methoden insbesondere zum Zwecke der Glaubensvermittlung) und von den Anerkennungswerbern ausdrücklich eine „positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat“ und ein störungsfreies Verhältnis zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie zu den sonstigen Religionsgemeinschaften verlangt.

Ausgehend von einem Studientag der Österreichischen Gesellschaft für Kirchenrecht zum Thema „Religionsfreiheit in Österreich – zwischen Privilegierung und Diskriminierung“ (18. 10. 2010, dokumentiert in der Fachzeitschrift Österreichisches Archiv für Recht und Religion [öarr] 2010, Heft 2) haben die fünf Freikirchen, deren Anerkennungsanträge jeweils an der Zwei-Promille-Klausel gescheitert waren (Bund der Baptistengemeinden, Bund Evangelikaler Gemeinden, Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, Mennonitische Freikirche, ELAIA Christengemeinden), durch kontinuierliche Lehrgespräche einen Integrationsprozess durchgemacht und sind auf eine Vielzahl an Übereinstimmungen gestoßen, an denen sie ihre Zusammengehörigkeit festmachten und die die Grundlage für einen gemeinsamen Anerkennungsantrag bildete. Von den etablierten Kirchen unterstützt und begleitet, reichten sie diesen Antrag ein. Er konnte die Bedingungen der gesetzlichen Anerkennung (§ 11 Abs. 1–4 BekG) nachweisen (bei einem Mitgliederbestand von insgesamt knapp 20.000 Mitgliedern), die positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat garantieren und ein störungsfreies Verhältnis zu den übrigen Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich behaupten, das durch das Begutachtungsverfahren eine Bestätigung fand.

Kritisiert wurde lediglich der Name dieser nunmehr anerkannten Kirche. Im Unterschied zu den Vorschlägen Bund/Verband täuferischer, pfingstlerischer und evangelikaler Freikirchen oder Vereinigung protestantischer Freikirchen verlangten die Anerkennungswerber als Name lediglich den Gattungsbegriff „Freikirchen“ im Plural – offenbar um die Polyphonie des Zusammenschlusses kenntlich zu machen, freilich um den Preis einer erheblichen Verwechslungsgefahr mit anderen Freikirchen, die dieser gesetzlichen Anerkennung nicht teilhaftig wurden (Siebenten-Tags-Adventisten; Christengemeinschaft).

Die Mennoniten sind also nunmehr gesetzlich anerkannt, verfügen über den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Als Konsequenz ergibt sich daraus das Recht, einen eigenständigen „freikirchlichen“ Religionsunterricht an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen zu veranstalten, Krankenhaus-, Militär- und Gefängnisseelsorge anzubieten.

Literatur

Zum österreichischen Religionsrecht vgl. das einschlägige Handbuch von Herbert Kalb, Richard Potz und Brigitte Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003 (sowie die Beiträge in: öarr seit 1998, bes. 47, 2001; 51, 2010. - Franz Graf-Stuhlhofer (Hg.), Frisches Wasser auf dürres Land. Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bundes der Baptistengemeinden in Österreich, Kassel 2005. - Ders., Freikirchen in Österreich seit 1846. Zur Quellenlage und zu Methodenfragen, in: Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 124/125, 2008/2009, 270–302. - Daniel Heinz, Church, State and Religious Dissent, Frankfurt/M u. a. 1993. - Frank Hinkelmann, Geschichte der Evangelischen Allianz in Österreich. Von ihren Anfängen im 19. Jahrhundert bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts, Bonn 2006. - Johann Hirnsperger, Christian Wessely und Alexander Bernhard (Hg.), Wege zum Heil? Religiöse Bekenntnisgemeinschaften in Österreich. Selbstdarstellung und theologische Reflexion, Graz-Wien-Köln 2001. - Peter Krömer, Kirchen für Religionsfreiheit und Minderheitenschutz in Europa, in: Michael Bünker (Hg.), Evangelische Kirchen und Europa, Wien 2006, 73–89. - Dieter Götz Lichdi, Die Mennoniten in Geschichte und Gegenwart. Von der Täuferbewegung zur weltweiten Freikirche, 2. Aufl., Weisenheim 2004. - Richard Potz, Österreich, wie hast du's mit den Freikirchen? Überlegungen aus Anlass der Aufhebung der Herrnhuter, in: Michael Bünker, Ernst Hofhansl und Raoul Kneucker (Hg.), Donauwellen. Zum Protestantismus in der Mitte Europas. Festschrift für Karl W. Schwarz, Wien 2012, 183–193. - Martin Rothkegel, Freiheit als Kennzeichen der wahren Kirche. Zum baptistischen Grundsatz der Religionsfreiheit und seinen historischen Ursprüngen, in: Andrea Strübind und Martin Rothkegel (Hg.), Baptismus, Geschichte und Gegenwart, Göttingen 2012, 201–225. Stefan Schima, Die Rechtsgeschichte der „Konfessionslosen“: Der steinige Weg zur umfassenden Garantie von Religionsfreiheit in Österreich, in: Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 14, 2002, 97–124. - Karl W. Schwarz, Das Verhältnis von Staat und Kirche in Österreich, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 52, 2007, 464–494. - Ders., Eine religiöse Neuvermessung in Österreich. Historische, juristische und politische Aspekte des Religionsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Freikirchen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 131 Kan. Abt. 100, 2014, 468–494. - Lukas Wallner, Die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften, Frankfurt/M. 2007. - Martin Podobri, Die Mennoniten in Österreich. Studien zur Geschichte christlicher Bewegungen reformatorischer Tradition in Österreich, Bd. 9, Bonn 2014.

Karl W. Schwarz

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